Übernahmeangebote

Aktuelles Verfahren lt. Übernahmegesetz:
(Kurzinformationen ohne Gewähr)

Zielgesellschaft: Christ Water Technology AG (ISIN AT0000499157)
Bieter: Eimco Water Technologies GmbH
Angebotsart: Freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a ÜbG
Annahmefrist: 13.10.2009 bis 17.11.2009, 16.00 Uhr, Ortszeit Wien (fünf Wochen)
Angebotspreis: EUR 3,35 je Stückaktie der Christ Water Technology AG (ISIN AT0000499157) cum Dividende 2009
Bedingungen: 1.Erreichung der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle von mehr als 50% der ständig stimmberechtigten Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 25a Abs. 2 Übernahmegesetz nach Ablauf der Annahmefrist.
2. Erwerb von mindestens 75% der ständig stimmberechtigten Zielgesellschafts-Aktien durch den Bieter (ohne Berücksichtigung der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, falls zutreffend) nach Ablauf der Annahmefrist.
2. Erwerb von mindestens 90% der ständig stimmberechtigten Zielgesellschafts-Aktien durch den Bieter (ohne Berücksichtigung der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, falls zutreffend) nach Ablauf der Annahmefrist. (geändert mit 5.11.2009)
  3. Die Zielgesellschaft ist nicht zahlungsunfähig oder in Liquidation, noch wurde über ihr Vermögen ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder ein Verfahren nach dem österreichischen Unternehmensreorganisationsgesetz eröffnet, noch wurde eine Konkurseröffnung von einem zuständigen Gericht mangels Masse abgelehnt .
  4. Bis zum Ablauf der Annahmefrist treten keine Veränderungen oder Ereignisse ein, die dazu führen oder höchst wahrscheinlich dazu führen könnten, dass (A) eine Verringerung des konsolidierten Nettovermögenswerts der Zielgesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Gesellschaften in Höhe von EUR 7 Millionen oder mehr eintritt, oder (B) Aufwendungen in Höhe von EUR 7 Millionen oder mehr für die Einziehung oder den Rückkauf von Aktien der Zielgesellschaft getätigt werden.
  5. Es wurde von der Hauptversammlung der Zielgesellschaft keine wesentliche Änderung oder Neufassung der Satzung der Zielgesellschaft, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf Kapitalherabsetzungen beschlossen; und
  6. Bis zur Abwicklung des Angebots gemäß Punkt 2.5.7, erster Absatz, wurden keine neuen Aktien der Zielgesellschaft ausgegeben.
   
 

Die Änderung der Bedingung 2.3.1 (2) zugunsten der Aktionäre gilt auch für zu diesem Zeitpunkt bereits erklärte Annahmen des Angebots. Aktionären, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, steht gemäß § 15 Abs 3 Übernahmegesetz ein Widerspruchsrecht zu.

Machen Aktionäre von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, wird die Angebotsänderung den widersprechenden Aktionären gegenüber nicht wirksam; für sie gilt weiterhin das ursprüngliche Angebot als Vertragsgrundlage, d.h. die im ursprünglichen Angebot festgesetzte Mindestannahmequote von 90% bleibt für sie aufrecht. Scheitert das ursprüngliche Angebot, weil die Mindestannahmequote von 90% nicht erreicht wird, so erhalten die widersprechenden Aktionäre die eingereichten Aktien zurück, selbst wenn die Schwelle von 75% (aber weniger als 90%) überschritten wird. Der Widerspruch muss gegenüber dem Bieter schriftlich erklärt werden.
   

Siehe im Detail zu diesen Bedingungen und zu den Verzichtsmöglichkeiten Punkt 2.3. sowie die geänderte Angebotsunterlage vom 5.11.2009
Österreichische Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien
Anteil d. Bieters vor öff. Angebot: 0%
Prämie für 1, 3 und 6 Monate vor Bekanntmachung: 9,7% (1M); 23,9% (3M); 70,0% (6M)
   
Datum Download
   
19.11.2009 Veröffentlichung des Ergebnisses (Deutsch)
5.11.2009 Änderung des Angebots (Deutsch)
5.11.2009 Amendment of the offer document (English) - non binding translation
23.10.2009 Bericht des Sachverständigen gem § 13 ÜbG der CWT AG (Deutsch)
23.10.2009 Response of the Management Board and the Supervisory Board - non binding translation
23.10.2009 Äußerung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CWT AG (Deutsch)
13.10.2009 Angebotsunterlage (Deutsch)
13.10.2009 Offer Document - non binding translation