
Aktuelles Verfahren lt. Übernahmegesetz:
(Kurzinformationen ohne Gewähr)
| Zielgesellschaft: | VA Technologie AG |
| Bieter: | Siemens AG Österreich |
| Angebotsart: | Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gem § 22 Abs 11 ÜbG |
| Annahmefrist: | 13.12.2004 - 9.2.2005 (40 Börsetage) |
| Angebotspreis: | EUR 65,- je Stückaktie (verbessert am 26.1.2005) |
Bedingungen: |
(a) Siemens verfügt nach Ablauf der Allgemeinen Annahmefrist (wie in Punkt 2.5. definiert) über mehr als 50 % der auf die ständig stimmberechtigten Aktionäre entfallenden Stimmrechte (gesetzliche Bedingung).
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(b) Die Kartellbehörden der Europäischen Union, der USA und von Kanada haben den Vollzug des beabsichtigten Erwerbs der Aktien (wie in 2.1 definiert) freigegeben oder - mit oder ohne Auflagen - genehmigt oder geltende Sperren sind abgelaufen, ohne dass eine dieser Kartellbehörden den Vollzug des Erwerbs von Aktien untersagt oder einen Antrag auf gerichtliche Untersagung gestellt oder angekündigt haben. [Details zu dieser Bedingung siehe Punkt 2.3 (2)]
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| (c) § 19 Abs 1 Satz 2 bis Satz 6 der Satzung der VA Technologie Aktiengesellschaft vom 21.09.2004 (Höchststimmrecht) wird durch Beschluss der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der VA Technologie Aktiengesellschaft bis zum spätestmöglichen Termin der Verzichtbarkeit dieser Bedingung ersatzlos aufgehoben und diese Änderung der Satzung ist in das Firmenbuch eingetragen. [Details zu dieser Bedingung siehe Punkt 2.3 (3)] Siemens Österreich hat sich entschieden, auf die Bedingung der Aufhebung von § 19 Abs 1 Satz 2 bis Satz 6 der Satzung der VA TECH und somit der Aufhebung des Höchststimmrechts zu verzichten.
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(d) Es wurde kein formales Verfahren zur Auflösung oder Liquidation der, kein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren gegen die und kein Reorganisationsverfahren über die VA Technologie AG eingeleitet, und es wurde auch nicht die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt.
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(e) Es erfolgt keine Änderung der Satzung der VA Technologie AG vom 21.09.2004 (einschließlich etwa auch einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital) mit Ausnahme von Änderungen der Fassung oder der Aufhebung des Höchststimmrechts gemäß (c) oben oder Änderungen der Satzung, die von der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung mit den Stimmen des Aktionärs STB (wie in Punkt 1.1.1 definiert) (oder einer Siemens Gesellschaft, welche die Aktien der VA Technologie AG von STB erwirbt) beschlossen wird.
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Die Bieterin kann bis zum 20.7.2005 (Ende der kartellrechtlichen Bedingungsfrist) auf die vorstehend genannten Bedingungen (b), (d) und (e) einzeln oder insgesamt, auf die vorstehend genannte Bedingung (c) bis zum dritten Börsetag vor Ablauf der Allgemeinen Annahmefrist verzichten.
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Siemens verfügt nach Ablauf der Allgemeinen Annahmefrist über mindestens 90% der zu diesem Termin ausgegebenen VA TECH-Aktien.
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Annahme- und Zahlstellen: |
Bank Austria Creditanstalt AG, A-1030, Vordere Zollamtsstraße 13 |
| Anteil d. Bieters vor öff. Angebot: | 2.519.456 Stück VA Tech Aktien (ca. 16,45 %) |
| Prämie für 3, 6 und 12 Monate vor Bekanntmachung: | Ursprünglicher Angebotspreis: 11,07 %, 14,97 %, 34,20 % (volumengewichteter Durchschnittskurs)
Verbesserter Angebotspreis: 31,26%, 35,87%, 58,61% (volumengewichteter Durchschnittskurs) |
| Datum | Download |
| 15.07.2005 | |
| 01.03.2005 | |
| 11.2.2005 | |
| 26.1.2005 | |
| 24.1.2005 | |
| 15.1.2005 | |
| 15.1.2005 | |
| 20.12.2004 | |
| 17.12.2004 | |
| 17.12.2004 | |
| 10.12.2004 |


