
Zielgesellschaft: Austria Mikro Systeme International AG
1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots (Wiener Zeitung, Der Standard, Die Presse, 03.05.2000)
2.) Bekanntgabe des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Austria Mikro Systeme International AG (Der Standard 17.05.2000)
3.) Bekanntgabe des Sachverständigen (Der Standard 17.05.2000)
4.) Veröffentlichung des Ergebnisses (Wiener Zeitung, Der Standard, Die Presse, 15.06.2000)
1.) Veröffentlichung des Pflichtangebots
gemäß §§ 22 ff. Übernahmegesetz
03. Mai 2000
| Schroder Ventures | ![]() |
ÖFFENTLICHES PFLICHTANGEBOT
der
Aspern Industrie Beteiligungs AG
an die Aktionäre
der
Austria Mikro Systeme International AG
(§ 22 Übernahmegesetz 1998)
Bieter: Aspern Industrie Beteiligungs AG;
Angebot: Kauf von bis zu 100% der nicht im Eigentum des Bieters stehenden AMS-Aktien,
das sind unter Berücksichtigung des Aktienbestandes des Bieters per 28.4.2000
2.127.818 AMS-Aktien;
Angebotspreis: 90 EUR je AMS-Aktie;
Angebotsfrist: 3. Mai 2000 bis 2. Juni 2000
Die Aspern Industrie Beteiligungs AG, registriert im Firmenbuch des Handelsgerichts in Wien unter FN 193883 y, mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift in Annagasse 6, 1010 Wien (in der Folge der "Bieter" genannt), richtet an die Aktionäre der Austria Mikro Systeme International AG, registriert im Firmenbuch des Landesgerichts Graz unter FN 34109 k mit dem Sitz in Unterpremstätten und Geschäftsanschrift in Schloß Premstätten, Tobelbaderstraße 30, 8141 Unterpremstätten (in der Folge "AMS" genannt) das Angebot, ihre Aktien an der AMS zu den in dieser Angebotsunterlage genannten Bestimmungen zu erwerben.
1. Kaufangebot
Das Angebot ist auf den Erwerb von 2.127.818 nennwertlosen Stammaktien der AMS, WKN 092085 (in der Folge "AMS-Aktien" genannt), das sind 70,9 % des gesamten Grundkapitals der AMS bzw. 100% der derzeit nicht im Eigentum des Bieters stehenden AMS-Aktien, gerichtet.
2. Angebotspreis
Der Angebotspreis beträgt EUR 90 je AMS-Aktie.
Nachzahlungsgarantie: Im Sinne des in § 3 Übernahmegesetz 1998 ("ÜbG") statuierten Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet sich der Bieter zu einer Nachzahlung für den Fall, daß er oder ein mit ihm gemeinsam vorgehender Rechtsträger innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der (allenfalls verlängerten) Angebotsfrist AMS-Aktien zu einem höheren Preis pro Aktie kauft.
Der Angebotspreis liegt 22% über dem Schlußkurs am Tag vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht (4. April 2000; EUR 74), 58% über dem Durchschnitt der Schlußkurse des letzten Monats vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht (EUR 57,25), 129% über dem Durchschnitt der Schlußkurse der letzten 6 Monate vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht (EUR 39,23), sowie 141% über dem Durchschnitt der Schlußkurse der letzten 12 Monate vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht (EUR 37,35). Zur weiteren Information wird angegeben, daß innerhalb der letzten 5 Jahre vor diesem Zeitpunkt der höchste an der Wiener Börse erzielte Schlußkurs der AMS-Aktie EUR 142,95 (am 1. Dezember 1995) war sowie der niedrigste Schlußkurs der AMS-Aktie während dieser Periode EUR 24,90 (am 12. Februar 1999).
Die ursprüngliche öffentliche Emission der AMS-Aktie und Notierung an der Wiener Börse fand am 12. Juli 1993 statt, wobei der Emissionskurs den Gegenwert von EUR 24,4 betrug, am 20. November 1995 wurde eine Kapitalerhöhung zu einem Kurs in der Höhe des Gegenwertes von EUR 111,9 begeben.
Nachstehend werden einige Finanzkennzahlen wie folgt zusammengefaßt:
| 1997 | 1998 | 1999 | |
| Kurs AMS-Aktie | |||
| Höchst (in EUR) | 90,1 | 70,4 | 42,0 |
| Datum Höchst | 18.2.1997 | 30.4.1998 | 5.5.1999 |
| Tiefst (in EUR) | 46,5 | 25,7 | 24,9 |
| Datum Tiefst | 30.12.1997 | 2.11.1998 | 10.2.1999 |
| Gewinn (Verlust) pro Aktie (in EUR) | 0,9 | (1,6) | 0,2 |
| Dividende pro Aktie (in EUR) | 0,7 | 0 | 0 |
| Buchwert pro Aktie (in EUR) | 37,9 | 36,1 | 34,5 |
Der Angebotspreis wurde von den Kapitalgebern des Bieters und deren Berater Schroder Ventures (siehe unter Punkt 5.) auf Grundlage des Börsenkurses der AMS-Aktie vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht sowie der "Buyout-Methode" ermittelt, welche auf die Verzinsung des eingesetzten Risikokapitals für den Bieter abstellt. Die Kapital-verzinsung ergibt sich im wesentlichen aus (i) dem Kaufpreis samt Transaktionskosten sowie (ii) einem geschätzten Zukunftswert, der sich aus der erwarteten Geschäftsentwicklung und der prognostizierten Marktbewertung zum Ende des Projektionszeitraumes ermittelt. Diese Erwartung der Geschäftsentwicklung basiert vornehmlich auf einer Analyse des Halbleitermarktes und des kompetitiven Umfeldes der AMS. Der erwähnte Zukunftswert wurde durch eine börsenwertorientierte Multiplikatorenmethode ermittelt. Die hierzu verwendeten Multiplikatoren wurden durch einen Vergleich mit anderen börsennotierten Unternehmen der Halbleiterbranche sowie der vom Bieter erwarteten zukünftigen Bewertung solcher Unternehmen abgeleitet.
3. Gleichbehandlung
Der Angebotspreis ist für sämtliche Aktionäre gleich. Weder der Bieter noch ein mit dem Bieter gemeinsam vorgehender Rechtsträger hat während der letzten 12 Monate AMS-Aktien zu einem höheren Preis pro Aktie als EUR 90,-- erworben.
Zur Nachzahlungsgarantie vergleiche oben Punkt 2.
4. Unbedingtheit des Angebotes
Dieses Angebot ist nicht bedingt.
5. Angaben zum Bieter
Der Bieter : Der Bieter ist eine österreichische Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen ist. Der Bieter wurde am 6. April 2000 im Firmenbuch registriert und wurde ausschließlich für Zwecke dieses Angebots sowie (für den Fall der erfolgreichen Durchführung des Angebots) für die Verwaltung der Beteiligung an AMS gegründet. Dementsprechend verfügt der Bieter über keinerlei geschäftliche Aktivitäten, die nicht mit diesem Angebot in Zusammenhang stehen. Der Aufsichtsrat des Bieters setzt sich aus Herrn Mag. Heinrich Pecina (Vorsitzender), Herrn Dr. Wolfgang Lafite (Stellvertreter des Vorsitzenden) sowie Herrn Dr. Ottokarl Finsterwalder zusammen. Zum Alleinvorstand wurde Herr Mag. Bernd Pöcheim bestellt.
Direkter Gesellschafter des Bieters: Alleiniger direkter Gesellschafter des Bieters ist die Aspern Industrie Beteiligung und Holding AG, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 193882 x, mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift in Annagasse 6, 1010 Wien (in der Folge "Holding" genannt). Die Holding wurde ebenfalls am 6. April 2000 registriert, ihr alleiniger Zweck ist die Verwaltung der Beteiligung am Bieter. Vorstand und Aufsichtsrat des Bieters und der Holding sind ident.
Indirekt beteiligte Rechtsträger: Als Gesellschafter der Holding sind zwei von Schroder Ventures beratene Investmentfonds, Schroder Ventures European Fund ("SVEF") und Schroder Ventures European Fund II ("SVEF II") (gemeinsam "die Fonds") sowie die VCP Capital Partners Unternehmensberatungs AG, Wien (in der Folge "VCP" genannt), vorgesehen.
Gegenwärtig hält SVEF 24,9%, SVEF II 72,6% und VCP 2,5 % am Kapital der Holding.
Die Fonds: In den Fonds sind im wesentlichen große internationale institutionelle Finanzanleger investiert (hauptsächlich Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften und keine Investoren, die damit industriell strategische Interessen verfolgen, im folgenden die "Investoren" genannt), Entscheidungen über Investitionen, die Verwaltung der Beteiligungen einschließlich die Ausübung von Einfluß auf die investitionsgegenständlichen Unternehmen sowie über deren Veräußerung treffen ausschließlich spezielle Verwaltungseinheiten der Schroder Ventures Gruppe. Diese Einheiten werden ihrerseits in dieser Transaktion primär von der Schroders & Partner Beteiligungsberatung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, beraten.
SVEF hat ein Fondsvolumen von EUR 1 Mrd.. Er wurde Mitte 1997 aufgelegt. Die Mindestinvestitionssumme für die Teilnahme von Investoren am SVEF betrug grundsätzlich 7,5 Mio. Ecu. Per September 1999 war SVEF in 12 Unternehmen investiert.
SVEF II wurde im März 2000 als Nachfolgefonds vom SVEF aufgelegt und hat ein vorläufiges Fondsvolumen von ca. EUR 860 Millionen. Eine Aufstockung auf ca. EUR 3 Mrd. wird in Bälde erwartet. Die Mindestinvestitionssumme für die Teilnahme von Investoren am SVEF II beträgt grundsätzlich EUR 10 Mio. Euro. SVEF II hat bisher in ein Unternehmen investiert.
Die Fonds haben es übernommen, den Bieter mit ausreichenden Eigenkapitalmitteln auszustatten. Nähere Angaben zur Finanzierung der Transaktion siehe Punkt 9.
Geschäftszweck der Fonds ist der Erwerb und die Verwaltung von industriellen Beteiligungen in Europa. Im Kern der Investitionsstrategie der Fonds stehen mittelgroße oder große Beteiligungen (typische Transaktionsvolumina liegen über EUR 100 Mio.) an Unternehmen mit internationalen Aktivitäten. Übliche Halteperioden für Beteiligungen dieser Art liegen je nach Marktbedingungen zwischen 3-5 Jahren.
Während der Halteperiode sind die Fonds bestrebt, die positive Entwicklung des Investments durch starkes Umsatzwachstum, Restrukturierungsmassnahmen, komplementäre Zusatzinvestitionen oder - im Falle traditionell geführter Familienunternehmen - durch die Einführung moderner Managementmethoden zu bewirken.
Die Fonds investieren bevorzugt in Unternehmen, welche in den Branchen Technologie, Gesundheitswesen, Investitions- oder Konsumgüter aktiv sind.
Schroder Ventures: Schroder Ventures ist ein internationales Netzwerk von Unternehmen, die seit dem Markteintritt 1983 Gestions- und Beratungsdienstleistungen für derzeit 26 Schroder Ventures Investmentfonds in 11 Ländern und einem bereitgestellten Gesamtkapital von ca. USD 6 Mrd. erbringen.
In Europa ist Schroder Ventures seit 1985 tätig und unterhält derzeit 4 Büros in Großbritannien, Deutschland, Italien und Frankreich. Schroder Ventures berät in Europa 8 landesspezifische sowie 2 europaweit ausgerichtete Investmentfonds und beschäftigt in diesem Zusammenhang derzeit etwa 50 Berater.
VCP , registriert im Firmenbuch des Handelsgerichtes in Wien unter FN 174220 g, ist ein österreichisches Unternehmen mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsadresse Annagasse 6, 1010 Wien, und dem Geschäftszweck der Unternehmensberatung im Bereich Mergers & Acquisitions und Private Equity. VCP ist derzeit mit einem Kapital von EUR 448.062,50 ausgestattet, welches zur Gänze von den leitenden Mitarbeitern der Gesellschaft gehalten wird. VCP ist auch als Finanzberater des Bieters und dessen Kapitalgeber tätig.
Weitere Berater des Bieters: Als Berater des Bieters sind überdies folgende Institutionen tätig:
Deutsche Bank AG als Finanzberater des Bieters;
Weiss-Tessbach Rechtsanwälte OEG als Rechtsberater des Bieters sowie als Vertreter des Bieters
gegenüber der Übernahmekommission.
Price Waterhouse AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Berater des Bieters und Sachverständiger
gemäß § 9 ÜbG.
6. Aktienbestand des Bieters
Per 28.4.2000 verfügt der Bieter über 872.182 Stück AMS-Aktien, das sind 29,1 % des Grundkapitals von AMS.
Darüber hinaus verfügt der Bieter über bindende Zusagen von mehreren Aktionären von AMS, insgesamt 751.724 AMS-Aktien, das sind weitere 25,06 % des Grundkapitals von AMS im Zuge und zu den Bedingungen dieses Angebots im Falle des erfolgreichen Abschlusses an den Bieter zu verkaufen. Weitere derartige Zusagen oder Vereinbarungen des Bieters oder mit ihm gemeinsam vorgehender Rechtsträger liegen nicht vor.
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Angebotsabsicht (5. April 2000) verfügte der Bieter über obige Zusagen, jedoch über keine AMS-Aktien. Dies gilt auch für alle sonstigen Parteien, die als gemeinsam vorgehende Rechtsträger angesehen werden könnten, mit Ausnahme der Deutschen Bank AG, die zum angegebenen Zeitpunkt einen Handelsbestand von unter 10.000 AMS-Aktien aufwies, der bis dato unverändert ist.
7. Absichten über die zukünftige Geschäftspolitik
a) Operative Tätigkeit von AMS
Strategisches Ziel des Bieters ist es, ein technologisch führendes, unabhängiges Halbleiterunternehmen zu formieren, das auf klar definierte Kundensegmente ausgerichtet ist. Dieses Ziel wird durch Investitionen über die nächsten 5 Jahre in Höhe von EUR 300 Mio. für den Aufbau neuer Produktionskapazitäten erreicht werden. Im Mittelpunkt der Aktivitäten der AMS wird die neue 200mm Wafer-Fabrikationsanlage am Standort Unterpremstätten (Steiermark) stehen. Die geplanten Investitionen sind zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft, zur Bewahrung der Autonomie und somit zur Absicherung der Beschäftigung zwingend notwendig. Nachteilige Änderungen in den Beschäftigungsbedingungen werden nicht erfolgen, es wird vielmehr im Zusammenhang mit diesen Investitionen zu einem signifikanten Personalaufbau kommen.
Der Bieter baut auf das derzeitige Management in der Umsetzung dieser Zielvorstellungen. Die Gesellschafter des Bieters sind als Finanzinvestoren ohne industriell strategische Interessen in der Lage und bereit, diese zukunftsgerichtete Strategie als finanzkräftige Eigenkapitalpartner zu unterstützen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Bieter, unmittelbar nach einem erfolgreichen Abschluß dieses Übernahmeangebotes ein Incentive-Programm für Schlüsselmitarbeiter der AMS umzusetzen. Es werden hierfür geeignete Vertragsgestaltungen vorgesehen werden, die die Begünstigten substantiell an einem Wertzuwachs des Bestandes des Bieters an AMS-Aktien interessiert, und zwar in einem Ausmaß, das für die Begünstigten dieses Programms nicht schlechter ist als jener Plan, der der für 4. Mai 2000 anberaumten Hauptversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt bzw. angekündigt wurde.
Der Bieter geht davon aus, daß aufgrund der durch Investitionen und dadurch erforderlicher Kapitaldienste angespannten Ergebnis- und Liquiditätslage mittelfristig keine Dividendenzahlungen an die Aktionäre möglich sein werden.
Es wird von einem starken Wachstum der Branche generell ausgegangen. Das Umsatzwachstum der AMS wird mittelfristig wegen der der in Angriff genommenen Großinvestition inherenten Risken, aus Gründen der Vorsicht langsamer angesetzt. Dieses Wachstum wird wahrscheinlich kurz- und mittelfristig keinen entsprechenden Niederschlag in den Ergebnissen der AMS finden. Die Ursachen sind als Folge der angesprochenen Großinvestition erhöhte laufende Abschreibungen auf das Anlagevermögen, erhöhte Kosten in die Personalentwicklung, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Zinsbelastung durch das aufgenommene Fremdkapital. Ein weiterer Faktor ist eine Kostensteigerung zur Intensivierung der Aktivitäten bei Forschung und Entwicklung.
Die oben erwähnte Investition in die geplante Kapazitätsausweitung der AMS am Standort Unterpremstätten soll auf Basis der von der AMS bereits weitgehend ausverhandelten Förderungszusagen und Projektkredite finanziert werden. Vor dem Hintergrund dieser erforderlichen Investitionen und den zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Ergebnis- und Liquiditätslage sieht der Bieter eine Stabilisierung der Aktionärsstruktur als zwingend notwendig für die erfolgreiche Umsetzung der unabhängigen Wachstumsstrategie an.
Die Kapitalgeber des Bieters verfolgen grundsätzlich eine mittel- bis langfristige Investitions- und Dispositionsstrategie, die in enger Abstimmung mit dem Management der AMS umgesetzt werden wird. Das Marktumfeld in der Halbleiterindustrie ist auf Grund laufender technischer Innovationen und den sich rasch ändernden Anforderungen der Kunden in einer rasanten Entwicklung begriffen. Die Führung der AMS soll durch die Flexibilität der Eigentümer und Kapitalgeber in die Lage versetzt werden, auf Marktopportunitäten und kompetitiven Einfluß jederzeit rasch reagieren zu können. Die Aussagen zum Desinvestitionshorizont des Bieters müssen daher unter dem Vorbehalt der völligen Dispositionsfreiheit des Bieters bzw. des Managements der AMS gesehen werden. Im Falle von beabsichtigen Dispositionen von Anteilen an der AMS durch den Bieter soll dem Management dann das Recht eingeräumt werden, die entsprechenden Anteile aufzugreifen, wenn es sich gegen eine derartige Disposition ausspricht.
b) Gesellschaftsrechtliche Strukturen, Börsenotierung
Es ist das erklärte Ziel des Bieters, die oben (vgl. a) dargestellten strategischen Pläne auf Gesellschafterebene zu unterstützen. Ziel des Angebots ist es, eine Eigentümerstruktur aus finanzstarken und risikobereiten Investoren zu schaffen, die einen geeigneten Rückhalt für die strategischen Pläne des Managements gewährleistet. Kurzfristige Kursentwicklungen sind für die Kapitalgeber des Bieters von untergeordneter Bedeutung.
Nach erfolgreicher Durchführung des Angebots geht der Bieter davon aus, jedenfalls die Mehrheit der AMS-Aktien und somit die Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der AMS zu halten. In Abhängigkeit von der Annahmequote (jedenfalls jedoch bei mehr als 75%), verfügt der Bieter darüber hinaus über eine Vielfalt gesellschaftsrechtlicher Restrukturierungsoptionen. In diesem Rahmen schließt der Bieter keinerlei Varianten, wie beispielsweise eine Verschmelzung mit anderen Gesellschaften, die Umwandlung von AMS in eine andere Rechtsform (etwa eine GmbH), die Begründung eines Organschaftsverhältnisses mit AMS oder andere Umstrukturierungsmaßnahmen, aus. Ebenso schließt der Bieter nachfolgende Maßnahmen nicht aus, die auf Übernahme von 100% des Grundkapitals von AMS nach Durchführung des Angebots abzielen. Dazu zählt insbesondere die Durchführung einer verschmelzenden Umwandlung der AMS auf den Bieter oder ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen nach Erreichen eines Anteils von mindestens 90 % der AMS-Anteile unter Barabfindung der übrigen Aktionäre. Aufgrund des bei der Ermittlung des Barabfindungsbetrages anzuwendenden Bewertungsverfahrens und des unterschiedlichen Bewertungsstichtages ist der den Minderheitsaktionären dann anzubietende Betrag aus heutiger Sicht ungewiß.
Die tatsächliche vom Bieter umzusetzende Strategie in Bezug auf die gesellschaftsrechtliche Struktur von AMS wird allerdings erst nach Abschluß des Angebotsverfahrens unter Berücksichtigung der Annahmequote des Angebots und nach Entwicklung eines detaillierten Umsetzungsplanes für die Geschäftsstrategie im Einvernehmen mit den Organen der AMS festgelegt werden.
Im Fall der Aufrechterhaltung der Börsennotierung von AMS nach der Übernahme ist eine Verminderung der Information der Öffentlichkeit sowie der Aktionäre im gesetzlich zulässigen Umfang wahrscheinlich. Dies und die geringere Marktkapitalisierung des Streubesitzes würde jedenfalls dazu führen, daß auch die Beobachtung der AMS-Aktien durch unabhängige Analysten weniger intensiv stattfindet. Weiters würde eine deutliche Einschränkung der Liquidität der AMS-Aktie zu erwarten sein. Es ist außerdem nicht auszuschließen, daß nach Abschluß dieses Angebots eine Streichung der AMS-Aktie aus dem ATX-Index erfolgt.
Alle diese Umstände können negative Auswirkungen auf den Umsatz, die Kursentwicklung und die Liquidität der AMS-Aktie haben.
Der Bieter weist schließlich ausdrücklich darauf hin, daß ein Wegfall von gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen des Börsegesetzes, insbesondere der erforderlichen Mindeststreuung, zwingend den Widerruf der Zulassung der AMS-Aktie zum Amtlichen Handel der Wiener Börse und damit einen praktisch völligen Entfall einer Preisbildung über den Markt zur Folge hätte. Eine Beendigung der Börsenotierung wäre auch die Konsequenz einer allfälligen Umwandlung der AMS oder einer Verschmelzung auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft.
8. Annahmefrist, Abwicklung
Die Frist für die Annahme dieses Angebots beträgt 20 Börsetage der Wiener Börse, sie beginnt am 3. Mai 2000 und endet am 2. Juni 2000 um 17.00 Uhr.
Zahlstelle für die Abwicklung dieses Angebots ist:
Deutsche Bank AG, Filiale Wien, Hohenstaufengasse 4, 1010 Wien
Die Aktionäre von AMS, die das Angebot annehmen wollen, werden eingeladen, dies ihrer Depotbank mitzuteilen bzw. die AMS-Aktien bei ihrer Depotbank einzureichen. Die Depotbanken werden ersucht, die Annahme des Angebots der Zahlstelle anzuzeigen und die Aktien gesperrt zu halten.
Kaufpreiszahlung : Der Kaufpreis wird den Aktionären unmittelbar nach Ende der Angebotsfrist Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien, jedenfalls jedoch innerhalb der Frist gemäß § 22 (8) ÜbG (10 Börsetage nach der unbedingten Verbindlichkeit dieses Angebots), ausbezahlt.
Die Veräußerung der Aktien im Rahmen des Kaufangebots ist für die Aktionäre der AMS börsenumsatzsteuer- und spesenfrei. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung ihrer Spesen mit der Zahlstelle in Verbindung zu setzen. Die Depotbanken werden von der Zahlstelle über das Kaufangebot und die Einzelheiten der wertpapiermäßigen Abwicklung informiert.
Auf abgabenrechtliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Aktien unter Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung des § 18 (1) Z. 4 EStG (Erwerb junger Aktien) wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Aktionäre der AMS werden auf das gesetzliche Rücktrittsrecht von ihrer Annahmeerklärung für den Fall eines konkurrierenden Angebots (§ 17 ÜbG) hingewiesen.
9. Finanzierung
Ausgehend von einem Angebotspreis von EUR 90 je AMS-Aktie ergibt sich für den Bieter ein Mittelerfordernis von etwa EUR 270 Millionen für 100 % des Grundkapitals der AMS. Dieser Betrag wird, ebenso wie Transaktionskosten, zur Gänze aus Eigenmitteln finanziert, die dem Bieter von den Fonds (siehe oben Punkt 5.) zweckgebunden und unwiderruflich vertraglich zugesagt wurden und vom Bieter in Form eines indirekten Gesellschafterzuschusses ("Großmutterzuschuß") abgerufen werden können.
10. Ergebnisveröffentlichung
Das Ergebnis des Angebots wird unverzüglich nach Ende der Angebotsfrist im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" sowie in den Tageszeitungen "Die Presse" und "Der Standard" veröffentlicht werden.
11. Auskünfte
Für Auskünfte steht den Aktionären der AMS ein Informationsdienst bei der Deutsche Bank AG, Filiale Wien unter der Telefonnummer (01) 53181 DW 138, DW 162 od. DW 184 zur Verfügung.
12. Sachverständiger gemäß § 9 ÜbG
Zum Sachverständigen wurde bestellt:
Price Waterhouse AG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Prinz-Eugen Straße 72, 1040 Wien
13. Anwendbares Recht
Dieses Angebot und seine Abwicklung unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Wien, 3. Mai 2000
Aspern Industrie Beteiligungs AG Bestätigung des Sachverständigen gemäß § 9 ÜbernahmegesetzAufgrund der von uns durchgeführten Prüfung gem. § 9 Abs. 1 Übernahmegesetz konnten wir feststellen, daß das öffentliche Pflichtangebot der Aspern Industrie Beteiligungs AG an die Aktionäre der Austria Mikro Systeme International AG vollständig und gesetzmäßig ist und insbesondere die Angaben über die angebotene Gegenleistung den gesetzlichen Vorschriften entsptrechen und dem Bieter die zur vollständigen Erfüllung des Angebots erforderlichen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen.
PRICE WATERHOUSE AG
Wien, am 28. April 2000 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mag. Dipl.-Ing. Friedrich Rödler e.h. Mag. Dr. Christine Catasta e.h.
Wirtschaftsprüfer
2.) Bekanntgabe des Vorstandes und des Aufsichtsrats
17. Mai 2000

Äußerung des Vorstands der Austria Mikro
Systeme International AG ("AMS")
gemäß § 14 Übernahmegesetz zum Übernahmeangebot der Aspern Industrie Beteiligungs AG vom 3. Mai 2000.
1. Allgemeines
Gemäß § 14 Übernahmegesetz (ÜbG) hat der Vorstand er Zielgesellschaft eines öffentlichen Ünbernahmeangebotes eine Stellungnahme zu diesem Angebot abzugeben und allenfalls eine Annahme oder Ablehnung des Angebotes zu empfehlen. Nachstehende Stellungnahme des Vorstandes der AMS wird in Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot der Aspern Industrie Beteiligungs AG (nachstehend auch "Aspern" oder die "Bieterin") abgegeben. Die Stellungnahme des Vorstands basiert auf der veröffentlcihten Angebotsunterlage und persönlichen Gesprächen des Vorstandes mit Organen der Bieterin und deren Berater.
2. Angemessenheit des Angebotspreises
Der Angebotspreis liegt um 87% über den durchschnittlichen Aktiennotierungen der letzten drei Jahre, sowie um 127% über dem Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Verlautbarung des Angebotes.
Nach den vorliegenden Plandaten wird es in den kommenden Jahren ein starkes Umsatzwachstum bei der Austria Mikro Systeme geben. Demgegenüber wird das Gewinnwachstum bedingt durch stark erhöhte Zinsaufwendungen und Abschreibungen, Investitionen in Forschung & Entwicklung, bzw. Personalentwicklung geringer ausfallen. Dies ist insbesondere auf das Projekt "AMS2000", den geplanten Neubau der 200 mm - Fertigungslinie und der damit verbundenen Finanzierung zurückzuführen.
Überdies ist festzuhalten, dass die Bieterin - gesetzteskonform und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine fusionskontrollrechtliche Problematik besteht - ein unbedingtes Angebot gelegt hat und sich zudem die Aktienmehrheit vorweg im Wege von Optionsverträgen und Aktienzukäufen gesichert hat. Die Bieterin wird in jedem Fall über eine deutliche Aktienmehrheit an der AMS verfügen. Mit einer Senkung des Handelsvolumens der AMS-Aktie ist daher zu rechnen. Dies könnte sich mittelfristig ebenfalls negativ auf den Aktienkurs auswirken.
Aufgrund der oben dargestellten Umstände ist das Angebot von EUR 90 je Aktie nach Ansicht des Vorstandes fair und angemessen.
3. Auswirkungen der Annahme des Angebotes auf Arbeitnehmer, Standort, Gläubiger und das öffentliche Interesse
Die Sicherung des Standortes Unterpremstätten und der weitere Personalaufbau hängen vorrangig von der Realisierung des Projektes "AMS 2000" und der Erhaltung der Autonomie des Unternehmens ab. Ein Verzicht auf oder eine Verhinderung des Projektes würde eine Reduzierung des Mitarbeiterstandes um mehr als 250 Mitarbeiter erforderlich machen. In ihrem Angebot und den direkten Gesprächen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat haben sich die Bieterin und ihre Berater unmissverständlich zu diesem Projekt, seiner baldigen Umsetzung und der Autonomie des Unternehmens bekannt. Die Auswirkung einer Annahme des Angebotes sollte daher für das Unternehmen, seine Arbeitnehmer und auch für die gesamte Region positiv sein.
Direkte Auswirkungen auf die Gläubiger sind durch das Angebot nicht erkennbar. Die Bieterin geht im Angebot davon aus, dass keine Dividendenzahlungen möglich sein werden und die Bereitschaft besteht, die zukunftsgerichtete Strategie des Managements als finanzkräftiger Eigenkapitalpartner zu unterstützen. Dies könnte für die Fremdkapital- und Fördergeber im Verlaufe des Projektes AMS2000 von Bedeutung werden. Die am Projekt AMS2000 beteiligten Fremdkapital- und Fördergeber haben sehr positiv auf das Angebot reagiert.
Für viele Kunden und Technologiepartner der AMS ist die Autonomie der Gesellschaft Garant für die Liefersicherheit und Vertrauensbasis für eine langfristige Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass Aspern dem Management der AMS ein Vorkaufsrecht einräumen wird um im Falle einer nicht mit dem Management akkordierten Disposition von Anteilen der AMS - die allenfalls das autonome Weiterbestehen der AMS in Frage stellt - die langfristigen Interessen des Unternehmens sichern zu können.
4. Empfehlung
Aufgrund der obengenannten Gründe und der Angemessenheit des Angebotspreises, empfiehlt der Vorstand den Aktionären der AMS die Annahme des Übernahmeangebotes der Aspern Industrie Beteiligungs AG.
5. Hinweis
Der Vorstand weist die Aktionäre darauf hin, dass aufgrund § 19 Abs 1 ÜbG die Frist zur Annahme des Übernahmeangebotes der Aspern erst am 8.6.2000 endet.
Äußerung des Aufsichtsrates der Austria Mikro Systeme International AG ("AMS")
gemäß § 14 Abs. 2 Übernahmegesetz zum Übernahmeangebot der
Aspern Industrie Beteiligungs AG vom 3. Mai 2000.
Gemäß § 14 Abs 2 Übernahmegesetz ("ÜbG") kann der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eines öffentlichen Übernahmeangebotes eine Stellungnahme zu diesem Angebot abgeben. Der Aufsichtsrat der AMS macht hiermit von dieser Möglichkeit Gebrauch und erstattet nachstehende Äußerung zum öffentlichen Übernahmeangebot der Aspern Industrie Beteiligungs AG (nachstehend "Aspern"):
Der Aufsichtsrat der AMS schließt sich vollinhaltlich der Äußerung des Vorstands der AMS zum öffentlichen Übernahmeangebot der Aspern an. Der Aufsichtsrat teilt die in dieser Äußerung getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens und empfiehlt daher den Aktionären der AMS die Annahme des Übernahmeangebotes der Aspern.
Unterpremstättem, 12. Mai 2000 Austria Mikro Systeme International AG
3.) Bekanntgabe des Sachverständigen
17. Mai 2000
BEURTEILUNG DES ÖFFENTLICHEN
PFLICHTANGEBOTES
der Aspern Industrie Beteiligungs AG an die Aktionäre der Austria Mikro Systeme International AG, der Äußerung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Austria Mikro Systeme International AG
I. Vorbemerkungen
Die Arthur Andersen & Co Treuhand GmbH, Wien, wurde von der Austria Mikro Systeme International AG (im folgenden kurz: AMS) gemäß § 13 ÜbG beauftragt, die AMS während des gesamten Verfahrens zu beraten und die Äußerungen ihrer Verwaltungsorgane zu prüfen.
Unsere Gesellschaft ist gegenüber der AMS im Sinne der Vorschriften des Übernahmegesetzes sowie auch der berufsrechtlichen Vorschriften unabhängig.
Der gemäß § 13 ÜbG erforderliche Versicherungsschutz liegt vor.
Unsere Gesellschaft erstattet folgende Beurteilung des Pflichtangebotes der Aspern Industrie Beteiligungs AG (im folgenden kurz: Bieter) an die Aktionäre der AMS sowie der gemeinsamen Äußerung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates der AMS:
II. Beurteilung der Angebotsunterlage und des Angebots
Gemäß § 14 Abs. 2 ÜbG hat unsere Gesellschaft eine Beurteilung des Pflichtangebotes zu erstatten, wobei auch die Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Angebotsunterlage zu beurteilen ist.
Die Angebotsunterlage ist vollständig, die Mindestangaben des § 7 ÜbG sind darin enthalten. Wir bestätigen weiters die Gesetzmäßigkeit des öffentlichen Pflichtangebotes.
Das Pflichtangebot richtet sich auf 100 % der derzeit nicht im Eigentum des Bieters stehenden AMS-Aktien. Die Bieterseite hat uns gegenüber erklärt, daß sie zum 9. Mai 2000 bereits über einen Aktienbesitz 1.246.502 Stück verfügt, das sind 41,55% des Grundkapitals. Hinsichtlich der im Pflichtangebot beschriebenen Optionen zum Erwerb weiterer 25,06% des Grundkapitals wurde uns mitgeteilt, daß die Ausübung dieser Optionen zu den Bedingungen des Angebotes möglich ist. Das Pflichtangebot des Bieters hängt nicht vom Eintritt von Bedingungen ab.
Der Angebotspreis beträgt je AMS-Aktie Euro 90. Hervorzuheben ist, daß sich der Bieter in Punkt 2. des Pflichtangebotes - wobei dies das Übernahmegesetz nicht zwingend vorsieht - zu einer Nachzahlungsgarantie verpflichtet, und zwar für den Fall, daß er oder ein mit ihm gemeinsam vorgehender Rechtsträger innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der allenfalls verlängerten Angebotsfrist AMS-Aktien zu einem höheren Preis pro Aktie kauft.
Betrachtung der diversen Interessensgruppen
a) Interessen aller Aktionäre
Aus Gründen der Klarheit ist festzuhalten, daß kein Aktionär gezwungen ist, das Pflichtangebot anzunehmen. Es liegt daher im freien Ermessen eines jeden Aktionärs, nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, die eine Annahme oder Nichtannahme des Angebots für seine konkrete Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat, zu entscheiden, ob er das Pflichtangebot annimmt oder nicht. Die nachstehenden Aussagen können hiezu nur eine gewisse Hilfestellung bieten.
Die Entscheidung eines jeden Aktionärs sollte allerdings auf folgende Parameter Bedacht nehmen:
- Angebotspreis
Zur Beurteilung des Angebotspreises wurden sowohl die Angaben des Bieters in Punkt 2 seines Pflichtanbotes, die Analysen von Investmentbanken sowie eigene Berechnungen herangezogen.
Der Bieter hat seine Bewertung an börsenwertorientierten Marktbewertungsmethoden ausgerichtet und insoweit primär das Kurspotential der Aktie berücksichtigt.
Die letzten vor Bekanntgabe des Bieters, ein Übernahmeangebot zu stellen, veröffentlichten unabhängigen Analysen von Investmentbanken ergaben ein kurz- bis mittelfristiges Kursziel zwischen Euro 60 und Euro 105 (CA-IB vom 11. Februar 2000: Euro 60; Deutsche Bank vom 27. März 2000: Euro 105); die Analyse der ERSTE Bank vom 11. Februar 2000 wertete AMS neutral.
Die Ursache für die höhere Bewertung der Deutschen Bank ergab sich aus erhöhten, über der Einschätzung des Vorstands liegenden Gewinnerwartungen, die aus einer starkenen Gewichtung des positiven Geschäftsverlaufes im vierten Quartal 1999 resultierten. Die österreichischen Investmentbanken haben das Kursziel niedriger bewertet, da zum Zeitpunkt dieser Aktienbewertungen die Finanzierung für die geplante Investition in die 200-mm-Fertigungslinie noch nicht gesichert war bzw. der tatsächliche Turnaround abgewartet wurde. Somit kann festgehalten werden, daß die Analysen von teilweise wesentlich unterschiedlichen Prämissen ausgegangen sind und die unterschiedlichen Kursempfehlungen nicht widersprüchlich zueinander stehen.
Von unserer Seite wurde der Unternehmswert durch eine zahlungsstromorientierte Ertragswertermittlung plausibilisiert. Diese Berechnung basiert auf der aktuellen Fünfjahresplanung der AMS, welche uns vom Vorstand zur Verfügung gestellt wurde.
Der Angebotspreis von Euro 90 liegt über den Kurszielprognosen der österreichischen Investmentbanken sowie über dem von uns ermittelten plausibilisierten Unternehmenswert.
- Fungibilität des Investments
Der Bieter nimmt in Punkt 7 lit. b seines Pflichtanbotes (Gesellschaftsrechtliche Strukturen, Börsenotierung) ausführlich zu Fragen, welche die Fungibilität des Investments betreffen, Stellung. Hier soll kurz auf folgende Punkte eingegangen werden:
Aufgrund des bereits vorhandenen Aktienbestandes des Bieters (Stand 9. Mai 2000: 41,55%), der ihm eingeräumten bindenden Zusage auf Erwerb weiterer Aktien (25,06%) und aufgrund der Erfahrungen der bisherigen Übernahmeangebote in Österreich ist davon auszugehen, daß der Bieter die Mehrheit der AMS-Aktien und somit die Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der AMS halten wird. Die erklärten Absichten des Bieters im Hinblick auf die operative Tätigkeit der AMS (Punkt 7 lit. a des Pflichtangebotes) und die Erklärung, daß für ihn kurzfristige Kursentwicklungen von untergeordneter Bedeutung sind, lassen kurz- und mittelfristig Kurssteigerungen über den Angebotspreis nicht erwarten.
Im Falle des Erreichens einer Stimmrechtsmehrheit von mehr als 75 %, steht dem Bieter eine Vielfalt an gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen offen. Der Bieter könnte demnach Umstrukturierungsmaßnahmen beschließen, wie etwa die Umwandlung der AMS auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Verschmelzung der AMS bzw. die Ab- und Aufspaltung von Vermögensteilen der AMS auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft.
Bei Überschreiten von 90 % des Grundkapitals der AMS könnte der Bieter eine verschmelzende Umwandlung der AMS auf den Bieter beschließen, in welchem Fall die Aktionäre, welche das Angebot des Bieters nicht angenommen haben, unter Leistung einer Barabfindung, welche auch unter dem angebotenen Angebotspreis liegen kann, aus der AMS zwingend ausscheiden. Dies hätte die Beendigung der Börsenotierung der AMS-Aktien zur Folge.
In diesen Fällen ist nach dem Übernahmegesetz oder nach sonstigen börserechtlichen Bestimmungen die Stellung eines neuerlichen Angebotes an die Aktionäre, welche das Angebot des Bieters nicht annehmen, nicht vorgesehen.
Die Beendigung der Börsenotierung aufgrund des Wegfalls von gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen des Börsegesetzes wird - falls der Bieter oben erwähnte Umstrukturierungsmaßnahmen nicht beschließen sollte - für nicht sehr wahrscheinlich erachtet, da das Erfordernis der Mindeststreuung bei nennwertlosen Aktien erst dann nicht mehr gegeben ist, wenn diese 10.000 Stück (das sind 0,3 % der AMS-Aktien) unterschreitet. Selbst wenn der Wegfall von gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen im konkreten Fall nicht als sehr wahrscheinlich einzustufen ist, muß dennoch jeder Aktionär damit rechnen, daß die nach erfolgreichem Angebot eingeschränkte Fungibilität seines Investments und die damit einhergehende wahrscheinliche Einschränkung der Information der AMS an die Öffentlichkeit auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß den Kurs der AMS-Aktien in Zukunft negativ beeinflussen wird.
Der Bieter weist in Punkt 5 seines Angebotes auf die üblichen Halteperioden der dieses Angebot finanzierenden Fonds für Beteiligungen dieser Art von drei bis fünf Jahren hin. Der Bieter hat nicht ausgeschlossen, kurz- oder mittelfristig die von ihm erworbenen AMS-Aktien zu veräußern oder die Zulassung der AMS-Aktien oder an deren Stelle tretende Aktien an einer internationalen Wertpapierbörse zu beantragen. In letzterem Fall wäre es denkbar, daß die neuerliche Platzierung zu einem über dem Angebotspreis liegenden Kurs erfolgt und Aktien der AMS-Aktionäre, welche das Angebot des Bieters nicht annehmen, in den Handel einbezogen werden, sofern diese Aktionäre nicht schon zuvor aus der AMS in Folge gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen ausscheiden.
- Ertrag und Risiko
Nach den Angaben des Bieters zu Punkt 7 lit. a des Pflichtangebotes (Operative Tätigkeit von AMS) können Aktionäre, die das Angebot des Bieters nicht annehmen, aufgrund der geplanten Investitionen und der damit verbundenen Kosten mittelfristig nicht mit Dividendenzahlungen rechnen. Die uns vorliegende Fünfjahresplanung der AMS zeigt erst gegen Ende des Planungshorizontes ausschüttbare Eigenmittel und vorhandene Liquidität.
- Angebotsfrist
Es wird darauf hingewiesen, daß die Angebotsfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG für diejenigen Aktionäre, die bis dahin das Angebot des Bieters nicht angenommen haben, gesetzlich um zehn Börsetage ab Bekanntgabe des Ergebnisses durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung verlängert wird.
b) Interessen der Gläubiger
Eine Beeinträchtigung der Interessen der Gläubiger der AMS lassen die Angaben des Pflichtangebotes nicht erkennen.
c) Interessen der Arbeitnehmer
Nach Angaben des Bieters (Punkt 7 lit. a des Pflichtangebots) ist erklärtes strategisches Ziel, ein technologisch führendes, unabhängiges Halbleiterunternehmen zu formieren. Die geplanten Investitionen dienen - nach Angaben des Bieters - auch zur Absicherung der Beschäftigung der Arbeitnehmer der AMS, sodaß eine Beeinträchtigung deren Interessen - aus heutiger Sicht - nicht ersichtlich ist.
d) Öffentliche Interessen
Eine Beeinflussung der allgemein öffentlichen Interessen ist nicht erkennbar. Jedoch könnten die Bemühungen, die Wiener Börse zu stärken, durch ein Delisting der im ATX gehandelten AMS-Aktien negativ beeinflußt werden.
III. Beurteilung der Äußerung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der AMS
Der Vorstand der AMS hat gemäß § 14 ÜbG die Interessen aller Aktionäre sowie auch die Interessen der Arbeitnehmer, der Gläubiger und das öffentliche Interesse abgewogen und sich dazu geäußert. Die vom Vorstand der AMS dargelegten Argumente sind zutreffend und ermöglichen eine umfassende Beurteilung des Angebotes.
Der Vorstand hat die Annahme des Angebotes empfohlen; der Aufsichtsrat hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Aus Gründen der Klarheit wird darauf verwiesen, daß der Bieter beabsichtigt, nach erfolgreichem Abschluß des Übernahmeangebotes ein Incentive-Programm für Schlüsselmitarbeiter der AMS und auch für deren Vorstandsmitglieder umzusetzen. Weiters ist bieterseits beabsichtigt, dem Management der AMS ein Vorkaufsrecht für die dann vom Bieter zur Veräußerung angebotenen AMS-Aktien einzuräumen. Unserer Gesellschaft wurde im Zuge unserer Prüfungshandlungen kein Umstand bekannt, daß dies sich auf die Einhaltung der Neutralitätspflichten des Vorstandes bei Abgabe seiner Äußerung ausgewirkt hätte.
Wien, den 15. Mai 2000. Arthur Andersen & Co. Treuhand GmbH
4.) Bekanntgabe gemäß § 19 Abs. 2 ÜbG
15. Juni 2000
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Öffentliches Pflichtangebot
der Aspern Industrie Beteiligungs AG
an die Aktionäre der Austria Mikro Systerne International AG vom 3. Mai 2000 (§ 22 Übernahmegesetz 1998)
Bekanntgabe des Ergebnisses vom 8. Juni 2000
(gemäß § 19 (2) Übernahmegesetz 1998)
Die Annahmefrist für das öffentliche Pflichtangebot der Aspern Industrie Beteiligungs AG, veröffentlicht im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" sowie in den Tageszeitungen "Der Standard" und "Die Presse" vom 3. Mai 2000, an die Aktionäre der Austria Mikro Systeme International AG endete am 8. Juni 2000.
Der Bieter hat im Rahmen des Angebots 1,497.800 Stück AMS-Aktien (d.i. 49,93% des Grundkapitals der AMS) erworben. Gemeinsam mit dem außerhalb des Angebots erworbenen Aktienbestand von 1,380,384 Stück AMS-Aktien verfügt der Bieter somit über insgesamt 2,878,184 AMS-Aktien und somit über 95,94% des Grundkapitals der AMS.
Verlängerung der Annahmefrist gemäß § 19 (3) Übernahmegesetz 1998
Gemäß § 19 (3) ÜbG verlängert sich die Annahmefrist für die AMS-Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben, bis
29. Juni 2000.Die Modalitäten für die Annahme des Angebots während der verlängerten Annahmefrist richten sich nach den Bestimmungen der Angebotsveröffentlichung vom 3. Mai 2000, mit der Maßgabe, dass die Gegenleistung jeweils drei Börsetage nach Einlangen der Annahmeerklärung bei der Deutsche Bank AG, Filiale Wien als Zahlstelle fällig wird.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich bezüglich der Abwicklung der Angebotsannahme mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen.
Hinweise an die Aktionäre
Der Bieter weist darauf hin, dass die AMS-Aktie per 31. Mai 2000 aus dem ATX und dem ViDX gestrichen wurde. Im übrigen verweist der Bieter bezüglich der Risiken für AMS. Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, auf seine Ausführungen in der Angebotsunterlage vom 3. Mai 2000.
Wien, am 15. Juni 2000
Aspern Industrie Beteiligungs AG


