Übernahmeangebote
Untitled Document Abgeschlossene Verfahren lt. Übernahmegesetz:

Zielgesellschaft: KTM Sportmotorcycle  AG

    1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots (Wiener Zeitung 22.06.1999)
    2.) Bekanntgabe des Vorstandes der KTM AG (Wiener Zeitung 30.06.1999)
    3.) Bekanntgabe des Sachverständigen (Wiener Zeitung 30.06.1999)
    4.) Verbesserung des Angebots (Wiener Zeitung 01.07. 1999)
    5.) Veröffentlichung des Ergebnisses (Wiener Zeitung 27.07.1999)
    6.) Veröffentlichung des Endergebnisses (Wiener Zeitung 01.08.1999)



1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots
gemäß §§ 4 ff. Übernahmegesetz

22. Juni 1999

cross
Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der
CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG
  (§§ 4 ff. Übernahmegesetz)



Bieter :                   CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wels
Angebot:                Kauf von bis zu 100% der ungebundenen KTM-Aktien;
                                                                             d.s. 952.401 KTM-Aktien (~47,62%)
Angebotspreis :     65 EUR je KTM-Aktie
Bedingung :           Mindestens 452.402 der KTM-Aktien (~22,62%)
Angebotsfrist :      22. Juni 1999 bis 21. Juli 1999

 Die CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH, FN 182156b mit dem Sitz in Wels ("Bieter") richtet an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG, FN 116267g mit dem Sitz in Mattighofen ("KTM") das Angebot, ihre KTM-Aktien zu den in dieser Unterlage angeführten Bedingungen zu erwerben.

1. Kaufangebot . Das Angebot ist auf den Erwerb von 952.401 Stammaktien der KTM, Nominale ATS 100, WK 095.745 ("KTM-Aktien"), d.s. 100% der ungebundenen KTM-Aktien, gerichtet.

 Gebundene KTM-Aktien. Der Bieter hat mit CROSS Beteiligungs-AG, CROSS Holding AG, Fiorde Servicos Lda. sowie Galeto Servicos Lda. (siehe unten Pkt. 5., Aktienbestand des Bieters) Optionsvereinbarungen auf den Erwerb von 1,047.599 KTM-Aktien (~52,38%) abgeschlossen ("gebundene KTM-Aktien"). Die Optionen stehen unter der Bedingung, daß dieses Übernahmeangebot erfolgreich abgeschlossen wird. Als ungebunden werden alle übrigen KTM-Aktien bezeichnet.

2. Angebotspreis . Der Angebotspreis beträgt 65 EUR je KTM-Aktie.

Bewertung. Der Angebotspreis liegt 16,6% über dem durchschnittlichen Börsekurs der letzten sechs Monate vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht von 55,74 EUR, 6,3% über dem durchschnittlichen Börsekurs der letzten 12 Monate vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht von 61,13 EUR und 51,2% über dem Ausgabekurs von 43 EUR bei der Börseeinführung im Dezember 1996. Der Angebotspreis wurde im Rahmen einer Annäherung an den Unternehmenswert aus Marktsicht auf der Grundlage der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt.

 Nachzahlungsgarantie. Der Bieter verpflichtet sich zu einer Nachzahlung für den Fall, daß er oder ein mit ihm gemeinsam vorgehender Rechtsträger innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der verlängerten Angebotsfrist (§ 3 ÜbG) für KTM-Aktien einen höheren Preis zahlt.

3. Gleichbehandlung . Der Angebotspreis ist für sämtliche Aktionäre gleich. Die von den Optionsvereinbarungen erfaßten, gebundenen KTM-Aktien werden vom Bieter zum selben Preis erworben. 

4. Angebotsbedingung . Das Angebot und die bei Annahme dieses Kaufangebots zustandekommenden Kaufverträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, daß bis 5 Bankarbeitstage nach dem Ende der (gegebenenfalls verlängerten) Angebotsfrist mindestens 452.402 KTM-Aktien (~22,62%) dem Bieter verkauft wurden bzw. gemäß Pkt. 7 gesperrt gehalten werden ("Mindestbedingung").

 Der Bieter behält sich das Recht vor, von diesem Angebot zurückzutreten, falls ein anderer Bieter ein öffentliches Angebot stellt, das nicht sämtliche Aktien umfaßt.

 Das öffentliche Kaufangebot wird den zuständigen Kartellbehörden angezeigt.

5. Bieter . Der Bieter ist eine Holdinggesellschaft, die ab der Durchführung der Vollorganschaft mit der KTM Geschäftsleitungs- und Dienstleistungsfunktionen für die Konzerngesellschaften erbringen soll. Der Bieter soll in der KTM-Gruppe die strategische Unternehmensführung (Leitung und Überwachung) übernehmen und insbesondere in den Bereichen Controlling, Rechnungswesen, Marketing, Steuerberatung, Rechtsberatung, Investitionsplanung sowie Werbung tätig sein.

 Gesellschafter des Bieters. Gesellschafter des Bieters sind die CROSS Beteiligungs-AG, München (51,1%) sowie der BC European Capital VI Fonds ("BCEC VI") (48,9%).

 Die CROSS Beteiligungs-AG ist eine Holdinggesellschaft, deren Alleingesellschafterin die CROSS Holding AG, Wels ist. Alleinaktionäre der CROSS Holding AG sind die Mitglieder des Vorstands der KTM, Dipl.-Ing. Stefan Pierer und Dr. Rudolf Knünz sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Mag. Hans-Jörg Hofer, die so die CROSS Beteiligungs-AG kontrollieren.

 BCEC VI ist ein von BC Partner GmbH, Hamburg, beratener Eigenkapitalfonds, über den sich internationale Investoren, insbesondere Versicherungen und Pensionskassen, an europäischen Unternehmen beteiligen. Dieser Fonds ist unter Berücksichtigung rechtlicher, regulatorischer und steuerlicher Gesichtspunkte in der Form von Kommanditgesellschaften englischen Rechts (Limited Partnerships) sowie von Einzelpersonen als Co-Investoren organisiert, die über einen Vertrag schuldrechtlich miteinander verbunden sind und stets zu anteilig gleichen Konditionen bei dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen investieren. Managing Partner der vorgenannten Limited Partnerships ist jeweils die CIE Management II Limited, Guernsey, die grundsätzlich auch die Investitionsentscheidungen für BCEC VI trifft. CIE Management II Limited ist eine auf das Management von Private Equity Fonds spezialisierte Gesellschaft.

 Aktienbestand des Bieters. Der Bieter verfügt derzeit über keine KTM-Aktien. Die CROSS Holding AG hält rund 2% der KTM-Aktien. Die CROSS Beteiligungs-AG hält 25% der KTM-Aktien. Die von der CROSS Beteiligungs-AG gehaltenen Aktien (25%), ein Teil der von der CROSS Holding AG gehaltenen Aktien (~0,6%) sowie die von Fiorde Servicos Lda. und von Galeto Servicos Lda. Gehaltenen Aktien (25,4%) sind in einem Syndikat gebunden, das insgesamt 51% der KTM-Aktien umfaßt.

6. Unternehmens- und Beteiligungskonzept . Zur weiteren Entwicklung der KTM-Sportmotorcycle AG im Rahmen einer langfristigen Strategie ist es erforderlich, in den nächsten Jahren branchenbezogene Unternehmensakquisitionen durchzuführen. Strategisches Ziel des Bieters ist es, einen Motorradhersteller mit einer breiten Produktpalette zu formieren. Dieses Ziel soll durch den Zusammenschluß von Motorradunternehmen mit Nischenprodukten sowie von Erzeugern strategischer Motorradkomponenten erreicht werden. Das Zentrum der Aktivitäten der Gruppe soll das neu ausgebaute Fertigungs- und Entwicklungszentrum am Standort Mattighofen sein. Diese Maßnahmen sollen mittel- und langfristig eine Erhöhung des Beschäftigtenstands gewährleisten. Änderungen in den Beschäftigungsbedingungen werden nicht erfolgen.

 Das derzeitige Management wird das Unternehmen auch künftig leiten. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse in der Bietergesellschaft ist die industrielle Führung der KTM durch die CROSS-Gruppe weiterhin gewährleistet. Die Gesellschafter des Bieters sind in der Lage und bereit, diese Vorwärtsstrategie als finanzkräftige Eigenkapitalpartner zu unterstützen.

 Wirkung auf das Ergebnis. Es ist zu erwarten, daß derartige Akquisitionen zunächst das Ergebnis der nächsten Jahre erheblich belasten werden und eine kontinuierliche Dividendenausschüttung nicht gewährleistet ist. Wie die Erfahrung gezeigt hat, haben derartige Maßnahmen auch häufig nachteilige Wirkungen auf die kurz- und mittelfristige Entwicklung des Börsekurses.

 Börsenotierung. Ob der Bieter Maßnahmen zum Ausscheiden der KTM-Aktie aus dem Börsehandel ergreifen wird, hängt unter anderem von der Anzahl der erworbenen KTM-Aktien ab. Ein Ausscheiden der Aktie aus dem Amtlichen Handel an der Wiener Börse ist bei Unterschreiten der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen, etwa der gebotenen Mindeststreuung, zwingend vorgesehen. Die gebotene Mindeststreuung besteht nicht mehr, wenn der Bieter nach Durchführung des Angebots und Ausübung der Optionen über mehr als 95% der KTM-Aktien verfügt.

Es wird erwogen, bei Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Mehrheiten eine verschmelzende Umwandlung durchzuführen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die die Umsetzung des Unternehmens- und Beteiligungskonzepts unterstützen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind abschließende Entscheidungen noch nicht getroffen worden.

 Der Bieter weist ausdrücklich auf das Risiko der Beendigung des Börsehandels der KTM-Aktie hin. Die Beendigung des Börsehandels kann zu einer eingeschränkten Liquidität der KTM-Aktie führen und hat das Fehlen einer marktlichen Preisfeststellung auf breiter Basis zur Folge. 

 Organschaft. Es ist beabsichtigt, durch Abschluß eines Ergebnisabführungsvertrags eine steuerliche Vollorganschaft zwischen dem Bieter und der KTM herzustellen. Dazu soll bei Erreichen einer mindestens 75%igen Beteiligung des Bieters an der KTM die organisatorische Eingliederung durch Organidentität in der Geschäftsführung des Bieters und der KTM sowie die wirtschaftliche Eingliederung durch Übernahme von Geschäftsleitungsfunktionen und Dienstleistungsfunktionen für die Konzerngesellschaften geschaffen werden. Die (verbleibenden) Aktionäre der KTM erhalten einen angemessenen Ausgleich in der Form einer Dividendengarantie, die eine Schlechterstellung durch den Ergebnisabführungsvertrag vermeidet.

7. Annahmefrist . Die Annahmefrist beginnt am 22. Juni 1999 und endet am 21. Juli 1999.

 Zahlstelle. Zahlstelle ist die
                                                                 Bank Gutmann AG
                                                    A-1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16
                                                     (Frau Böhm, Tel.: (01) 50 220-274)

 Abwicklung. Die Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden eingeladen, die KTM-Aktien bei ihrer Depotbank einzureichen. Die Depotbanken werden eingeladen, die Annahme des Kaufangebots der Bank Gutmann AG anzuzeigen und die Aktien gesperrt zu halten. Die Veräußerung der Aktien im Rahmen des Angebots ist für die KTM-Aktionäre börsenumsatzsteuer- und spesenfrei. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung der Spesen mit der Bank Gutmann AG in Verbindung zu setzen.

 Ergebnisveröffentlichung. Das Ergebnis über die Annahme des Angebots wird unverzüglich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden.

 8. Finanzierung . Ausgehend von einem Angebotspreis von 65 EUR pro KTM-Aktie ergibt sich für den Bieter unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Transaktionskosten ein Gesamtfinanzierungsvolumen für das Angebot sowie die gebundenen KTM-Aktien von 134,400.000 EUR. 58,500.000 EUR von diesem Betrag werden von den Gesellschaftern des Bieters aufgebracht (Eigenmittel). Die verbleibenden 75,900.000 EUR werden durch ein bei der Dresdner Bank AG / Dresdner Kleinwort Benson aufgenommenes Lombard-Darlehen finanziert (Fremdmittel).

 Die Gesellschafter des Bieters haben in einer außerordentlichen Generalversammlung am 7. Juni 1999 beschlossen, das Stammkapital des Bieters durch Bareinzahlung auf 3,000.000 EUR zu erhöhen, und sich verpflichtet, bei Eintritt der Mindestbedingung diese Kapitalerhöhung im Verhältnis ihrer Beteiligung zu übernehmen. Für den Fall des Eintritts der Mindestbedingung haben die Gesellschafter des Bieters darüberhinaus beschlossen, Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 12,300.000 EUR zu leisten sowie Namensschuldverschreibungen des Bieters in einem Gesamtbetrag von 43,200.000 EUR zu zeichnen. Die zur Einzahlung der Kapitalerhöhung, der Gesellschafterzuschüsse sowie für die Zeichnung der Namensschuldverschreibungen erforderlichen Mittel stehen in der Form von Guthaben sowie einer Garantie der Barings (Guernsey) Limited (einer Tochtergesellschaft der ING Groep N.V., Niederlande) beim Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. zur Verfügung. Die Verfügung über diese Guthaben ist insoweit beschränkt, als sie nur für die dargestellten Zwecke und nach Eintritt der Mindestbedingung verwendet werden dürfen.

 Als Fremdmittel-Finanzierung wurde zwischen dem Bieter und der Dresdner Bank AG / Dresdner Kleinwort Benson ein Vorvertrag über die Ausreichung eines Lombard-Darlehens über 75,900.000 EUR abgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Lombard-Darlehens steht neben geschäftsüblichen Bedingungen unter der Bedingung des Eintritts der Mindestbedingung.

9. Auskünfte . Für Auskünfte steht
                                                                         Dr. Stefan Weber
                                                                            Rechtsanwalt
                                                               A-1010 Wien, Rathausplatz 4
                                                          Tel.: (01) 427-2000 - Fax: (01) 427-2010
zur Verfügung.

10. Sachverständiger gemäß § 9 ÜbG . Sachverständiger gemäß § 9 ÜbG ist das 

                                                        Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie.
                                                           Kommanditgesellschaft auf Aktien
                                                       D-50667 Köln, Unter Sachsenhausen 4

                                                                                                                          CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH


Bestätigung des Sachverständigen gemäß § 9 ÜbG

 Zusammenfassung. Die Angebotsunterlage, insbesondere die Gegenleistung, entspricht nach unserer Prüfung den Vorschriften des Übernahmegesetzes: die Angebotsunterlage ist vollständig und gesetzmäßig.

 Erklärung über Finanzmittel. Der CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH stehen die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung.

 Köln, den 21. Juni 1999
                                                                                                                                          Sal. Oppenheim jr. & Cie.
                                                                                                                                Kommanditgesellschaft auf Aktien



Dieses Angebot darf - weder direkt noch indirekt - in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada, Australien oder Japan übermittelt werden
oder in diesen Staaten auf sonstige Weise verteilt werden.



2.) Bekanntgabe des Vorstandes der KTM-Sportmotorcycle AG

30. Juni 1999

KTM
Sportmotorcycles

Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der KTM-Sportmotorcycle AG
gemäß § 14 Übernahmegesetz vom 24. Juni 1999
zum Angebot der CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH
an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG vom 22. Juni 1999




Die CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH (der ,Bieter´) hat am 22. Juni 1999 ein Angebot auf den Erwerb sämtlicher ungebundener Stammaktien der KTM-Sportmotorcycle AG (,KTM-Aktien´) gelegt (das ,Angebot´). Der Vorstand der KTM-Sportmotorcycle AG (,KTM´) und der Aufsichtsrat der KTM geben folgende Äußerungen zum Angebot ab:



Äußerung des Vorstands der KTM-Sportmotorcycle AG

Gemäß § 14 Abs. 1 ÜbG ist der Vorstand der KTM verpflichtet, eine Äußerung zum Angebot abzugeben.

Der Vorstand der KTM weist ausdrücklich auf die Personenidentität der Geschäftsführung des Bieters mit dem Vorstand der KTM hin.

Im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt und das Neutralitätsgebot für die Verwaltungsorgane der Zielgesellschaft (§ 12 ÜbG) verzichtet der Vorstand der KTM auf die Abgabe einer Empfehlung. Statt dessen werden Argumente für die Annahme des Angebots und Argumente gegen die Annahme des Angebots dargestellt.

Beurteilung des Angebots:

Das Angebot und das vom Bieter verfolgte Unternehmens- und Beteiligungskonzept sind schlüssig. Der Bieter verfolgt eine offensive Strategie im Hinblick auf globale Entwicklungen in den Motorradmärkten. KTM soll von einem Nischenanbieter zu einem Anbieter mit einem breiten Motorradsortiment weiterentwickelt werden. Der angebotene Preis wurde von der BDO Auxilia Treuhand GmbH geprüft und stellt eine angemessene Gegenleistung für die Aktionäre der KTM dar. Die Interessen der Arbeitnehmer werden im Angebot berücksichtigt. Interessen der Gläubiger und öffentliche Interessen stehen dem Angebot, soweit ersichtlich, nicht entgegen.

Argumente für die Annahme des Angebots:

Für die Annahme des Angebots sprechen insbesondere folgende Punkte:

  • Durch geplante Investitionen wird das Ergebnis kurz- und mittelfristig belastet, was sich negativ auf den Aktienkurs auswirken kann.
  • Durch neue Märkte und neue Produkte entstehen erhöhte Risiken, die sich negativ auf die Ertragssitutation auswirken können. Durch künftige Kapitalerhöhungen kann ein Verwässerungseffekt eintreten, d.h. es besteht das Risiko, daß sich der Ertrag pro Aktie reduziert.
  • Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Angebots besteht das Risiko, daß die KTM-Aktie aus dem ATX (Austrian Traded Index) gestrichen wird.
  • Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Angebots besteht das Risiko der Beendigung der Notierung der KTM-Aktie an der Wiener Börse und damit der Wegfall einer marktlichen Preisfestsetzung sowie eine eingeschränkte Liquidität der Aktie.
  • Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Angebots wird die finanzielle Position des Aktionärs durch die Dividendengarantie im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen dem Bieter und der KTM (Organschaft) bestimmt.
Aus der Sicht der Arbeitnehmer, der Gläubiger und der Öffentlichkeit sprechen insbesondere folgende Punkte für die Annahme des Angebots:
  •  Die strategischen Finanzinvestoren des Bieters bilden eine solide Basis für die Verbreiterung des Unternehmens.
  •  Die Umsetzung des Unternehmens- und Beteiligungskonzepts ist voraussichtlich mit der Steigerung der Mitarbeiterzahl und einer Verstärkung des österreichischen Standorts verbunden.
Argumente gegen die Annahme des Angebots:

Gegen die Annahme des Angebots sprechen insbesondere folgende Punkte:

  • Mittelfristig ist KTM als Nischenunternehmen im Motorradmarkt gut positioniert und auch in der Lage, unabhängig von anderen Produzenten zu agieren.
  •  Nach Durchführung der Umstrukturierungen besteht langfristig die Chance einer Wertsteigerung der KTM-Aktie.
  • Durch neue Märkte und neue Produkte entstehen langfristig erhöhte Chancen, die sich positiv auf die Ertragssituation auswirken können und selbst bei künftigen Kapitalerhöhungen zu höheren Ertragsaussichten führen können.
  • Die KTM-Aktie hatte bisher eine gute Dividendenrendite.
  • Der Verlauf des Börsekurses der KTM-Aktie lag bisher über jenem des ATX (Austrian Traded Index).
  • Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Angebots besteht im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags eine Dividendengarantie.


Äußerung des Aufsichtsrats der KTM-Sportmotorcycle AG

Gemäß § 14 Abs. 3 ÜbG gibt der Aufsichtsrat der KTM eine Äußerung zum Angebot ab.

Der Aufsichtsrat der KTM weist ausdrücklich darauf hin, daß Herr Mag. Hans-Jörg Hofer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KTM, auch designierter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats des Bieters ist.

Der Aufsichtsrat schließt sich der Äußerung des Vorstands an, die die Argumente für die Annahme des Angebots und die Argumente gegen die Annahme des Angebots darstellt. Im Hinblick auf den dargelegten Interessenkonflikt verzichtet der Aufsichtsrat der KTM auf die Abgabe einer Empfehlung.



3.) Bekanntgabe des Sachverständigen gemäß § 13 ff ÜbG

30. Juni 1999

Beurteilung durch den von der KTM-Sportmotorcycle AG
bestellten Sachverständigen gemäß § 14 Abs. 2 Übernahmegesetz
des Angebots der CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH an die
Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG vom 22. Juni 1999
sowie der Äußerungen  des Vorstands und des Aufsichtsrats der
KTM-Sportmotorcycle AG vom 24. Juni 1999





Die BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, wurde von der KTM-Sportmotorcycle AG als unabhängiger Sachverständiger im Sinne des § 13 Übernahmegesetz beauftragt, die KTM-Sportmotorcycle AG während des gesamten Verfahrens zu beraten und die Äußerungen ihrer Verwaltungsorgane zu prüfen.

Unsere Gesellschaft ist gegenüber den Auftraggebern im Sinne der einschlägigen Vorschriften des Übernahmegesetzes sowie auch der berufsrechtlichen Vorschriften (Richtlinie über die Ablehnung von Aufträgen wegen Ausschließung, Befangenheit oder wirtschaftlicher Abhängigkeit) unabhängig.

Der gem § 9 Abs 2 lit a ÜbG erforderliche Versicherungsschutz ist gegeben.

Unsere Gesellschaft erstattet folgende Beurteilung des Angebots, der Äußerung des Vorstands sowie der Äußerung des Aufsichtsrats:

1. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Interessen aller Aktionäre sowie die Interessen der Arbeitnehmer, der Gläubiger und das öffentliche Interesse abgewogen. In Hinblick auf die Personenidentität der Geschäftsführung sowie des designierten stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Bieters mit dem Vorstand bzw. mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der KTM-Sportmotorcycle AG keine abschließende Empfehlung abgegeben. Die dargelegten Argumente für die Annahme oder Ablehnung des Angebots entsprechen den allgemeinen Grundsätzen des Übernahmegesetzes und stellen eine ausgewogene Beurteilungsgrundlage dar.

2. Für die überschlägige Berechnung eines Unternehmenswertes und damit des Angebotspreises haben wir die Barwerte der nachhaltig entziehbaren Zukunftserfolge aufgrund der Prognosewerte des Unternehmens zugrundegelegt (Ertragswertmethode auf der Grundlage des Fachgutachtens ,Unternehmensbewertung´ des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder-Fachgutachten Nr. 74 bzw. KFS-BW 1). Ausgehend von einem erwarteten EGT vor Steuern für das Wirtschaftsjahr 1998/99 von rd. ATS 150 Mio. hat die Gesellschaft für die Folgejahre Erhöhungen zwischen 13% und 24% geplant. Eine Überprüfung des Bewertungsergebnisses nach der Discounted Cash Flow-Methode (Entity-Ansatz) führte zu einem vergleichbarem Ergebnis.

3. Auf Grund der von uns vorgenommenen Prüfungshandlungen und Berechnungen des überschlägigen Unternehmenswerts der Gesellschaft halten wir den Angebotspreis für angemessen. Die vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Äußerungen ermöglichen eine umfassende Beurteilung des Angebots.

Wien, am 28. Juni 1999


BDO Auxilia Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Dr. Helmut Kern                Mag. Margit Widinski
beeidete Wirtschaftsprüfer und Steuerberater



4.) Verbesserung des Angebots

1. Juli 1999

cross
Verbesserung des freiwilligen öffentlichen Übernahmenagebotes der CROSS Beteiligungsverwaltungs
GmbH an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG (§ 15 Abs. 1 Übernahmegesetz)

Der Bieter ist bereit, KTM-Aktien außerhalb des Angebots zu kaufen, soferne mit den Käufen zugleich die Mindestbedingung erfüllt ist. Um eine Gleichbehandlung der Aktionäre zu gewährleisten, ist das Settlement für alle Aktionäre vorzuziehen und neu zu gestalten. Das erste Settlement würde gemeinsam mit den Parallelkäufen erfolgen, die nachfolgenden Settlements 3 Bankarbeitstage nach der jeweiligen Annahmeerklärung. Der Bieter verbessert sein Angebot vom 22. Juni 1999 daher wie folgt:

Die Gegenleistung ist am Tag der Veröffentlichung des Ergebnisses (§ 19 Abs. 2 ÜbG) fällig. Falls der Bieter jedoch mindestens 452.402 der ungebundenen KTM-Aktien  (22,62%) außerhalb des Angebots (iSd § 16 Abs. 1 ÜbG) erwirbt, ist die Gegenleistung 3 Bankarbeitstage nach Vertragsabschluß (iSd § 16 Abs. 1 ÜbG), frühestens  jedoch 3 Bankarbeitstage nachdem eine Annahmeerklärung abgegeben wurde, fällig.


5.) Veröffentlichung des Ergebnisses

27. Juli 1999

cross
Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der
CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG
vom 22. Juni 1999

BEKANNTGABE DES ERGEBNISSES ZUM 21. JULI 1999 (§ 19 Abs. 1 ÜbG)

 Die Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH vom 22. Juni 1999 an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG endete am 21. Juli 1999. Der Bieter hat im Rahmen dieses Übernahmeangebots 803.381 KTM-Aktien erworben.

 Die Mindestbedingung (425.402 oder 22,62% der KTM-Aktien) ist erfüllt. Unter Berücksichtigung der Optionsvereinbarungen verfügt der Bieter somit über 92,55% der KTM-Aktien.

 Die Gegenleistung ist am heutigen Tag fällig.



 VERLÄNGERUNG DER ANGEBOTSFRIST (§ 19 Abs. 3 ÜbG)

Gemäß § 19 Abs. 3 ÜbG verlängert sich die Angebotsfrist bis zum

10. August 1999.

Die Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden eingeladen, die KTM-Aktien bei ihrer Depotbank einzureichen. Die Depotbanken werden eingeladen, die Annahme des Kaufangebots der

 Bank Gutmann AG
  A-1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16
  (Frau Böhm, Tel. 01/502 20-274)

anzuzeigen und die Aktien gesperrt zu halten. Die Veräußerung der Aktien im Rahmen des Angebots ist für die KTM-Aktionäre börsenumsatz-, steuer- und spesenfrei. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung der Spesen mit der Bank Gutmann AG in Verbindung zu setzen. Die Gegenleistung ist jeweils drei Börsetage nach Einlangen der Annahmeerklärung fällig.



HINWEIS AN DIE AKTIONÄRE

Der Bieter weist die Aktionäre insbesondere auf folgende Punkte hin:

  • Das Übernahmeangebot hat dazu geführt, daß die Liquidität der Aktie nunmehr sehr eingeschränkt ist. Es besteht das Risiko, daß die KTM-Aktie aus dem ATX (Austrian Traded Index) gestrichen wird und die Notierung der KTM-Aktie an der Wiener Börse beendet wird.
  • Die finanzielle Position des Aktionärs soll durch eine Dividendengarantie im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen dem Bieter und der KTM-Sportmotorcycle AG (Organschaft) oder durch eine Verschmelzung der KTM-Sportmotorcycle AG auf den Bieter verbunden mit einer Barabfindung bestimmt werden.

6.) Veröffentlichung des Endergebnisses

17. August 1999

cross
Freiwilliges öffentliches Übernahmenangebot der
CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH an die Aktionäre der KTM-Sportmotorcycle AG
vom 22. Juni 1999

BEKANNTGABE DES ENDERGEBNISSES
(§ 19 Abs. 2 ÜbG)

Die CROSS Beteiligungsverwaltungs GmbH hat im Rahmen ihres Übernahmeangebotes 873.347 KTM-Aktien erworben. Unter Berücksichtigung der Optionsvereinbarungen verfügt der Bieter somit über 96,05% der KTM-Aktien. 


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