Übernahmeangebote
Untitled Document Abgeschlossene Verfahren lt. Übernahmegesetz:

 Zielgesellschaft: Österreichische Postsparkasse AG

    1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots (Wiener Zeitung, 17.05.2000)
    2.) Veröffentlichung des Ergebnisses (Wiener Zeitung, 27.06.2000)


1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots
gemäß §§ 4 ff. Übernahmegesetz

17. Mai 2000

Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

Freiwilliges öffentliches Angebot der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
an die Partizipanten der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft 
gemäß § 4 ff Übernahmegesetz





Bieter :               Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Angebot :            Kauf von sämtlichen Partizipationsscheinen der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Angebotspreis :  EUR 190,- (ATS 2.614,46) je Partizipationsschein der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
                             Wertpapier-Kenn-Nummer AT 000075340 5
Angebotsfrist :    17. Mai 2000 bis 16. Juni 2000, 15.00 Uhr



KAUFANGEBOT
DER
ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE
AKTIENGESELLSCHAFT 
FN 158.442 d
Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien 
(im folgenden kurz: die Gesellschaft)
FÜR SÄMTLICHE PARTIZIPATIONSSCHEINE 
DER ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE AKTIENGESELLSCHAFT

  Wien, am 16. Mai 2000

Vorwort des Vorstandes

Die Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft soll zur Gänze privatisiert werden. Die Bundesregierung hat daher dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Änderung des  Bundesgesetzes über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassengesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des  Staatsschuldenausschusses (49 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates  XXI. GP) vorgelegt, mit dem die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden sollen.

Um bei der Privatisierung dem künftigen Erwerber 100% der Beteiligung am Unternehmen anbieten zu können, soll das derzeit bestehende Partizipationskapital der Gesellschaft noch vor der Privatisierung  unter analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabgesetzt oder  gemäß den Bestimmungen des § 102 a Bankwesengesetz eingezogen werden. Dem zukünftigen  Eigentümer der Gesellschaft kann dann im Rahmen des Privatisierungsprozesses einerseits eine alleinige  Beteiligung am Unternehmen angeboten werden und andererseits entfällt dadurch seine ansonsten sich  aus § 22 Übernahmegesetz ergebende Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebotes für die  Partizipationsscheine.

In Hinblick auf diese bei der Privatisierung vom Eigentümer beabsichtigte Vorgangsweise soll daher den  Partizipanten der Gesellschaft ein Angebot zum Rückkauf sämtlicher Partizipationsscheine zum Zwecke  der Kapitalherabsetzung durch Einziehung (§ 192 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 23  Absatz 4 Ziffer 2 Bankwesengesetz) gelegt werden.

Die Gesellschaft legt daher sämtlichen Partizipanten (Gesamtnominale ATS 134,000.000,-/EURO  9,738.159,78) nachstehendes Angebot:

I. Das Angebot

Die Gesellschaft bietet hiermit sämtlichen Inhabern von Partizipationsscheinen der Gesellschaft an,  deren Partizipationsscheine zum Kaufpreis von EURO 190,- (d. s. ATS 2.614,46)
je Partizipationsschein  im Nennbetrag von ATS 500,- (d. s. EURO 36,34)

in bar, jeweils ex Dividende 1999, ISIN: AT 000075340  5, zu erwerben.

Der Erwerb der Partizipationsscheine der Gesellschaft erfolgt in Durchführung der Beschlussfassung der  Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2000 über die Herabsetzung des Partizipationskapitals  durch Einziehung von Partizipationsscheinen (§ 192 Aktiengesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 4 Z 2  Bankwesengesetz).

Der Kaufpreis orientiert sich am aktuellen und an historischen Börsekursen. Der Preis dieses Angebots je  Partizipationsschein liegt um 21,02% über dem Börsekurs von EURO 157,-/ATS 2.160,37 (14. April 2000,  dem Börsetag vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht) sowie um 17,13 % über dem durchschnittlichen  Börsekurs der Partizipationsscheine während der letzten sechs Monate vor dem 14. April 2000 von EURO  162,21/ATS 2.232,06 und entspricht dem Höchstkurs der Partizipationsscheine von EURO 190,-/ATS  2.614,46 vom 16., 17., 19. und 22. März 1999.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis (ex Dividende) unter dem ÖVFA (Österreichische  Vereinigung für Finanzanalyse & Anlageberatung)-Buchwert berechnet je Anteil auf der Basis des  Konzernabschlusses zum 31. Dezember 1999 von EURO 214,95/ATS 2.957,78 je Partizipationsschein im  Nominale von ATS 500,-/EURO 36,34 liegt; bei dieser Methode werden stille Reserven der Gesellschaft  nicht berücksichtigt. Es ist jedoch zu bedenken, dass alle Partizipationsscheinhaber, auch jene, die das  Rückkaufangebot annehmen, laut Beschluss der heutigen Hauptversammlung einen Gewinnanteil in Höhe  von EURO 5,45/ATS 74,99 je Partizipationsschein im Nominale von ATS 500,-/EURO 36,34 ausbezahlt  erhalten und der ÖVFA-Buchwert je Anteil den auszuschüttenden Bilanzgewinn enthält.

Ein weiterer wichtiger Parameter ist der Umstand, dass die Hauptversammlung vom 16. Mai 2000 die zwangsweise Einziehung der zum 3. Juli 2000 noch im Umlauf befindlichen Partizipationsscheine gegen  Barabfindung gemäß § 102a Bankwesengesetz beschlossen hat.

Dabei soll die Barabfindung gemäß § 102 a Abs. 4 Bankwesengesetz in Höhe des durchschnittlichen  Börsekurses an den der Beschlussfassung über die Einziehung (16. Mai 2000) vorausgegangenen 20  Börsetagen mit Notierung - aufgerundet auf 0,1 EURO - erfolgen. Die Bekanntmachung des  Einziehungsbeschlusses soll am 14. Juli 2000 erfolgen, womit das restliche Partizipationskapital gemäß § 102 a Abs. 5 Bankwesengesetz an diesem Tag eingezogen sein wird.

Somit stehen die Inhaber der Partizipationsscheine nur vor der Wahl, entweder das gegenständliche  freiwillige Rückkaufsangebot zum Preis von EURO 190,- (ex Dividende 1999) anzunehmen oder die  gesetzlich determinierte Barabfindung im anschließenden Einziehungsverfahren gemäß § 102 a  Bankwesengesetz zu akzeptieren. Allerdings kann erwartet werden, dass sich der Börsekurs dem Betrag  von EURO 190,- (von unten) annähern wird und daher der Barabfindungsbetrag nicht allzu weit  abweichen wird. Unterstellt man etwa einen ab 18. April 2000 konstanten, täglich notierenden Kurs von  EURO 189,-, dann würde sich ein Barabfindungsbetrag in Höhe von EURO 185,80 ergeben.

Die Finanzierung des Kaufangebots erfolgt durch der Gesellschaft zur Verfügung stehende liquide Mittel  zu Lasten von im Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999 ausgewiesenen freien Rücklagen.

II. Beteiligungsverhältnisse und künftige Geschäftspolitik

Sämtliche stimmberechtigte Aktien der Gesellschaft stehen im Eigentum der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft, FN 146271 f, 1010 Wien, Kantgasse 1, deren alleiniger Gesellschafter die Republik Österreich (Bund) ist.

Diese Gesellschaft soll jedoch aufgrund der Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes 2000 (welches derzeit als Regierungsvorlage 48 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vorliegt) mit der Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft, FN 80286 v, 1010 Wien, Kantgasse 1, als aufnehmender Gesellschaft verschmolzen werden, so dass diese dann Aktionär der Gesellschaft sein wird.

Die Gesellschaft besitzt (zum Stichtag 13. April 2000) Partizipationsscheine im Nominale von ATS  4,370.500,- (8.741 Stück). Weiters besitzt eine abhängige Gesellschaft Partizipationsscheine im Nominale von ATS 6,000.000,- (12.000 Stück).

Die Geschäfts- und Beschäftigungspolitik der Gesellschaft bleibt durch diese Maßnahme unberührt.

III. Angebotsfrist, Zurverfügungstellung von Partizipationsscheinen, Kaufpreiszahlung und  Veröffentlichung
des Ergebnisses

Dieses Angebot kann vom 17. Mai 2000 bis 16. Juni 2000, 15.00 Uhr, angenommen werden. Entsprechende Formulare zur Annahmeerklärung liegen bei der Abwicklungsstelle auf. Die Annahmeerklärungen der Partizipanten, die dieses Angebot annehmen, werden von den depotführenden Banken sowie von der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft entgegengenommen.

Die Annahmeerklärungen müssen bis spätestens Freitag, 16. Juni 2000, 15.00 Uhr, bei der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft eintreffen. Die Annahmeerklärung hat schriftlich  gegenüber der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft oder im Wege der depotführenden Banken zu erfolgen, wobei gleichzeitig die entsprechenden Partizipationsscheine in effektiven Stücken (samt Erneuerungsscheinen und Kupons ab einschließlich Nr. 14) oder durch Depotgutschrift zu liefern sind.

Der Rückkauf von Partizipationsscheinen durch die Gesellschaft, Stückelieferung Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung durch die Gesellschaft an die Partizipanten, die dieses Angebot angenommen haben, wird von der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft am 23. Juni 2000 abgewickelt (Valutatag). Die Annahme des Angebotes durch den Erklärenden ist für diesen bindend, unbedingt und unwiderruflich.

Die Gesellschaft übernimmt sämtliche mit der Abwicklung dieses Angebots in Zusammenhang stehenden Kundenprovisionen, Spesen und die Börsenumsatzsteuer. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung der Kundenprovisionen mit der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft in Verbindung zu setzen.

Um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, sind die Partizipationsscheine durch die depotführenden Banken bereits gleichzeitig mit der Weiterleitung der Annahmeerklärungen der Partizipanten auf das Wertpapierdepot der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft bei der Oesterreichische Kontrollbank AG, Nr. 2270, einzuliefern.

Rücknahme- und Abwicklungsstelle:

Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, 1018 Wien,
  Georg-Coch-Platz 2

Die Veröffentlichung des Ergebnisses des Kaufangebotes erfolgt unverzüglich nach dem 16. Juni 2000 im  "Amtsblatt zur Wiener Zeitung".

IV. Gewährleistung

  Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die von seiner Annahmeerklärung erfassten Partizipationscheine in seinem Eigentum stehen und nicht mit Rechten Dritter belastet sind.

V. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieses Angebot, die Annahmeerklärung und die Abwicklung unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Als ausschließlichen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem  Rückkauf vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien, 1. Bezirk.

VI. Einziehung gemäß § 102 a BWG

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass nach Ablauf der Frist zur Annahme dieses Angebotes der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2000 gefasste Beschluss über die Einziehung des Partizipationskapitals gemäß § 102 a Bankwesengesetz durch den Vorstand im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" bekannt gemacht werden wird. Durch diese Bekanntmachung werden sämtliche dann noch vorhandenen Partizipationsscheine eingezogen.

Diesen Partizipanten steht dann eine Barabfindung zum durchschnittlichen Börsekurs der Partizipationsscheine an den der Beschlussfassung über die Einziehung in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2000 vorausgegangenen 20 Börsetagen mit Notierung - aufgerundet auf 0,1 EURO - zu.

VII. Rückfragen

Für die Abwicklung betreffende Rückfragen steht Herr Reinhard HOCH, Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, Tel. 01/514 00/38 61, Fax 01/514 00/17 47, zur Verfügung.

Wien, den 16. Mai 2000

Der Vorstand der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

Dieses Angebot darf - weder direkt noch indirekt - in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada, Australien oder Japan übermittelt werden oder in diesen Staaten auf sonstige Weise verteilt  werden.

Bestätigung des Sachverständigen gemäß § 9 Übernahmegesetz:

Arthur Anderson bestätigt hiermit, dass die Angebotsunterlage in der der Übernahmekommission am 26. April 2000 vorgelegten Fassung im Sinne von § 9 Abs. 1 ÜbG vollständig und gesetzmäßig ist.

Arthur Anderson bestätigt hiermit, dass der Anbotstellerin die zur vollständigen Erfüllung des Angebots  notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

Wien, am 26. April 2000

ARTHUR ANDERSEN, 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Mag. Michael SCHOBER                Dipl.-Ing. Michael VERTNEG
Wirtschaftsprüfer



2.) Bekanntgabe gemäß § 19 Abs. 2 ÜbG

27. Juni 2000

 Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
FN 158442 d
1018 Wien, Georg Coch-Platz 2

Veröffentlichung gemäss § 19 Abs 2 des ÜbG des
Ergebnisses der Annahme des Kaufangebotes 
vom 16. Mai 2000

Die Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Kaufangebotes der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft vom 16. Mai 2000, veröffentlicht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 17. Mai 2000, an die Partizipanten der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft endete am 16. Juni 2000. Aufgrund dieses Kaufangebotes wurden Partizipationsscheine der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft im Gesamtnominale von ATS 64,367.000,- zurückerworben.


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