Übernahmeangebote
Untitled Document Abgeschlossene Verfahren lt. Übernahmegesetz:

 Zielgesellschaft: Steiermärkische Elektrizitäts-AG

    1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots (Wiener Zeitung 14.01.2000)
    2.) Bekanntgabe des Vorstandes der Steiermärkischen Elektrizitäts-AG (Wiener Zeitung 31.01.2000)
    3.) Bekanntgabe des Sachverständigen (Wiener Zeitung 31.01.2000)
    4.) Veröffentlichung des Ergebnisses (Wiener Zeitung 30.3.2000)

1.) Veröffentlichung des freiwilligen Angebots
gemäß §§ 4 ff. Übernahmegesetz

14. Jänner 2000

Österrreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
(Verbundgesellschaft)

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
  der 
Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)
an die Aktionäre der
  Steiermärkische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (STEG),
  gemäß § 4 ff Übernahmegesetz 


    Bieter: Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
(Verbundgesellschaft)
    Angebot:  Kauf von sämtlichen Stückaktien der Steiermärkische Elektrizitäts
-Aktiengesellschaft (STEG), die sich nicht im Besitz der Österreichische
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaft
und der Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft 
(STEWEAG)  befinden; diese Aktien (3.784 Stück) entsprechen rund
0,76% des Grundkapitals.
    Angebotspreis:  EUR 625,- (ATS 8.600,19) je Aktie der Steiermärkische 
Elektrizitäts-Aktiengesellschaft   (STEG-Aktie),
Wertpapier-Kenn-Nummer AT 000 079815 2
    Angebotsfrist:  14. Jänner 2000 bis 23. März 2000

1. Kaufangebot:

Die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) - "der Bieter" -, mit dem Sitz in Wien, eingetragen beim Handelsgericht Wien zu FN 76.023 t, ist bereit, alle im Streubesitz befindlichen Aktien der Steiermärkische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft - "STEG" -, mit dem Sitz in Graz,  eingetragen beim Landes- als Handelsgericht Graz zu FN 55.249 z, die sich nicht im Besitz der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaft und der Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft befinden, somit rund 0,76% Stückaktien, zu den in dieser Unterlage angeführten Bedingungen zu erwerben.

Die Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft hat hinsichtlich der von ihr gehaltenen STEG-Aktien bereits eine schriftliche Verzichtserklärung abgegeben, derzufolge sie an einem Verkauf der von ihr gehaltenen STEG-Aktien nicht interessiert ist.

2. Angebotspreis:

Der Angebotspreis beträgt EUR 625,- (ATS 8.600,19) je STEG-Aktie.

Dieser Preis basiert auf einer aktuellen Bewertung, die unter Beachtung des Fachgutachtens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt wurde.

Bei der Wertermittlung wurden drei unterschiedliche Bewertungsmethoden angewendet:

a) die Ertragswertmethode unter Anwendung eines Diskontierungszinssatzes von 7,5% nach Steuern,
b) die Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) unter Anwendung eines WACC (weighted average cost of capital) von 6,85% nach Steuern,
c) die Multiplikator-Methode unter Anwendung eines innerhalb der Bandbreite europäischer und US-amerikanischer Transaktionen (Durchschnittsfaktor 7,6 bis 8,4) liegenden EBITDA-Multiplikators von 8.

Der Ertragswert- sowie der DCF-Methode liegt ein "2-Phasen-Modell" einer Unternehmensvorschaurechnung zugrunde. Phase 1 repräsentiert die Ergebnisvorschau der STEG-Geschäftsführung für die nächsten vier Jahre. In der Phase 2 wird der Restwert des Unternehmens als Barwert des nachhaltigen Unternehmenserfolges bei unendlichem Unternehmensfortbestand ermittelt.

Die Berechnungen ergeben eine Bandbreite für den Unternehmenswert von 4,0 bis 4,4 Mrd. ATS (290,7 Mio. EUR bis 319,8 Mio. EUR). Minderheitsabschläge wurden nicht vorgenommen.

Der Angebotspreis entspricht einem Unternehmenswert von rund 4,3 Mrd. ATS (312,5 Mio. EUR) und  liegt somit im oberen Bereich der ermittelten Bandbreite.

Die Übertragung der Aktien hat mit Kupon Nr. 55 zu erfolgen. Die Jahresdividende 1999 ist damit abgegolten.

Am 18. Oktober 1999 wurde gegen Einlösung des Kupons Nr. 54 eine Zwischendividende von EUR 9,08 (ATS 124,94) je Stückaktie ausbezahlt, sodaß mit Kupon Nr.55 lediglich die Differenz auf die Jahresdividende zur Auszahlung gelangt.

Der Angebotspreis liegt

- 55,7% über dem durchschnittlichen Börsekurs der letzten sechs Monate vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht am 2. Dezember 1999,

- 56,0% über dem durchschnittlichen Börsekurs der letzten 12 Monate vor der Bekanntgabe der  Angebotsabsicht und

- 54,3% über dem Kurs von EUR 405 (ATS 5.572,92) am Tag der Bekanntgabe der Angebotsabsicht.

Nachzahlungsgarantie :

Um die Gleichbehandlung aller Aktionäre der STEG zu gewährleisten, verpflichtet sich der Bieter zu einer  Nachzahlung für den Fall, daß er oder ein mit ihm gemeinsam vorgehender Rechtsträger während der  Angebotsfrist und innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist für STEG-Aktien einen  höheren Preis bezahlt.

Das Angebot ist nicht von Bedingungen abhängig; ein Rücktritt ist nicht vorbehalten.

3. Gleichbehandlung:

Der Angebotspreis ist für alle durch das Angebot umfaßte Aktien gleich.

Der Bieter erlärt, seit dem 2. Dezember 1999 - dem Tag der Bekanntmachung der Angebotsabsicht -  keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen, die auf den Erwerb von STEG-Aktien zu besseren Bedingungen  als im Angebot gerichtet sind, abgegeben zu haben und dies auch nicht beabsichtigt ist.

Die STEWEAG hat eine schriftliche Erklärung abgegeben, derzufolge sie seit dem 2. Dezember 1999 -  Tag der Bekanntmachung der Angebotsabsicht - keine weiteren STEG-Aktien erworben hat und während der Laufzeit dieses freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes STEG-Aktien weder zu besseren Bedingungen als in diesem Angebot zu erwerben oder zu veräußern beabsichtigt.

4. Bieter:

Aktionäre, die Aktienbesitz beim Bieter gemeldet haben (bzw. bei der 52. Hauptversammlung am 27. Mai 1999 vertreten waren):

    - Die Republik Österreich zu 51% (51%),

    - die EVN AG mit über 10% (10,0%),

    - die TIWAG-Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft mit über 5% (7,28%),

    - die Wienstrom GmbH mit über 10% (10,02%) und

    - die Energie Baden Württemberg AG (4,99%).

Der Konzernabschluß 1998 des Bieters wurde am 27. Mai 1999 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht und wird ab dem Geschäftsjahr 1998 ausschließlich nach IAS (International Accounting  Standards) erstellt. Da ein für IAS-Verhältnisse adaptiertes ÖVFA- Kennzahlenberechnungsschema noch nicht vorliegt, können ab 1998 auch keine ÖVFA-Kennzahlen für den Verbundkonzern ermittelt bzw. veröffentlicht werden.

Der Geschäftsbericht 1998 des Bieters, in dem unter anderem Angaben gemäß § 238 HGB über einzelne Beteiligungsunternehmen des Bieters enthalten sind, liegt am Sitz der Gesellschaft auf. Weitere generelle Informationen zum Bieter können im Internet unter http://www.verbund.at abgerufen werden.

Folgende Vorstandsmitglieder des Bieters gehören dem Aufsichtsrat der STEG an:

Name Funktion im Vorstandder Verbundgesellschaft Funktion im Aufsichtsrat
der STEG
Dipl.-Ing. Hans Haider Sprecher Vorsitzender
Dr. Johann Sereinig Mitglied Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Michael Pistauer Mitglied Mitglied

5. Aktienbestand des Bieters:

Der Bieter verfügt derzeit über 341.887 Stück Aktien und eine Konzerngesellschaft über 7.591 Stück Aktien der STEG, die in Summe 69,89% des Grundkapitals repräsentieren.

6. Zukünftige Beteiligungs- und Unternehmenspolitik:

Die Liberalisierung des europäischen Strommarktes und die damit zusammenhängenden rasanten Marktveränderungen haben dazu geführt, daß die Österreichische Elektrizitätswirtschafts- Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft), die Energie Oberösterreich AG (EAG) und die Energie Steiermark Holding AG (ESTAG) derzeit eine Zusammenführung ihrer Stromaktivitäten prüfen. Die Bildung eines gemeinsamen größeren Unternehmens unter Wahrung der regionalen Stärken der einzelnen Partner soll die Wettbewerbsfähigkeit im liberalisierten Markt sicherstellen.

An der STEG ist auch die Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Graz mit 29,35% beteiligt; deswegen sind auch nach Ablauf der Annahmefrist dieses Angebotes die Voraussetzungen für eine Umwandlung auf den Hauptgesellschafter gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes vorerst nicht erfüllt. Im Hinblick auf die geplante Neuorientierung ist von der Verbundgesellschaft allerdings beabsichtigt, ihre STEG-Anteile gemeinsam mit den STEG-Anteilen der STEWEAG in der "Energie Austria" zu bündeln. Im Zuge des Projektes "Energie Austria" werden bezüglich der zukünftigen Beteiligungs- und Unternehmenspolitik Gespräche mit dem Mitgesellschafter STEWEAG geführt werden.

Hinsichtlich der zukünftigen Unternehmenspolitik der STEG sind zum jetzigen Zeitpunkt weder Maßnahmen vorbereitet noch Beschlüsse gefaßt worden, die Auswirkungen auf den Beschäftigungsstand oder die Beschäftigungsbedingungen hätten. Der Vorstand der STEG wurde mit Wirkung zum 13. Mai 1998 für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt.

Nach dem Wegfall der gesetzlichen Mindeststreuung von 2.500 Stückaktien für die Notierung der  STEG-Aktie im geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse, soll ein Delisting der STEG-Aktie erfolgen.

Der Bieter weist ausdrücklich darauf hin, daß dann eine Preisbildung für STEG-Aktien am Markt nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird.

Die 90.ordentliche Hauptversammlung der STEG wird voraussichtlich am 15. März 2000 stattfinden.

7. Annahmefrist:

Die Annahmefrist beginnt am 14. Jänner 2000 und endet am 23. März 2000.

Als Zahlstelle, die mit der Abwicklung des Aktienkaufes betraut ist, fungiert die

  Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
  in 1010 Wien, Am Hof 4.

Der Aktienkaufvertrag kommt mit Übergabe der Aktienurkunde (samt Kuponbogen mit dem Kupon Nr. 55) an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) zuhanden der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft zustande.

Aktionäre, die das Kaufangebot annehmen möchten, werden daher eingeladen, STEG-Aktien bei

- der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft oder

- ihrer Depotbank zur Weiterleitung an die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft einzureichen.

Der Kaufpreis für die eingereichten Aktien wird den Aktionären nach der Einreichung bei der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, innerhalb von 10 Börsentagen provisions-, börsenumsatzsteuer- und spesenfrei durch Überweisung auf ein bekanntzugebendes Konto bezahlt.

8. Finanzierung:

Der Bieter verfügt über ausreichend liquide Mittel, die zur Finanzierung der Übernahme aller durch das Angebot umfaßten STEG-Aktien erforderlich sind.

9. Ergebnisveröffentlichung:

Das Ergebnis über die Annahme des Angebotes wird unverzüglich nach Ende der Angebotsfrist im  "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.

10. Auskünfte

Für generelle Auskünfte steht Herr Direktor Mag. Franz Paulus, Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft), in 1010 Wien, Am Hof 6 a, Tel.-Nr.:  01/531 13/52 600, E-Mail: PaulusF@verbund.at, für Auskünfte betreffend die Abwicklung steht Herr Werner Gefing, Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, in 1010 Wien, Am Hof 4, Tel.-Nr.: 01/531 27/316, Fax-Nr.: 01/531 27/407, zur Verfügung.

11. Anwendbares Recht:

Dieses Angebot und die Abwicklung unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.



Wien, am 17. Dezember 1999

Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft

Bestätigung des Sachverständigen gemäß § 9 Übernahmegesetz

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft, Wien, an die Aktionäre der Steiermärkische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Graz, gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz entspricht den gesetzlichen Vorschriften und enthält alle gemäß § 7 Übernahmegesetz geforderten Angaben. Die Finanzierung des Übernahmeangebots ist durch das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel gesichert.

Wien, am 17. Dezember 1999

  KPMG ALPEN-TREUHAND AG

  Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Robert Reiter DDr. Hans Zöchling
  Wirtschaftsprüfer und Steuerberater


2.) Bekanntgabe des Vorstandes der Steiermärkischen Elektrizitäts-AG

31. Jänner 2000

Steiermärkische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Äußerung des Vorstandes der STEG

Die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft als Mehrheitsgesellschafterin der Steiermärkischen Elektrizitäts-Aktiengesellschaft hat am 14. Jänner 2000 an die Minderheitsaktionäre ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gerichtet, wonach sie zu einem Preis von 625 EUR je Aktie zum Kauf sämtlicher (rund 0,76%) Stückaktien der STEG bereit ist, die sich nicht in ihrem Besitz, im Besitz ihrer Konzerngesellschaft oder der Steirischen Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft befinden.

Gemäß § 14 Abs. 1 ÜbG ist der Vorstand der Zielgesellschaft, das ist die Steiermärkische Elektrizitäts-AG (STEG), verpflichtet, eine Äußerung zu einem derartigen Angebot zu verfassen.

Beurteilung des Angebots:

Mit dem Erwerb der Aktien durch die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG wird die Beendigung der Notierung der STEG-Aktie im geregelten Freiverkehr ("Delisting") an der Wiener Börse angestrebt. Das Angebot und das vom Bieter verfolgte Unternehmens- und Beteiligungskonzept sind schlüssig. Der Bieter prüft zusammen mit der Energie Oberösterreich und der Energie Steiermark Holding AG eine Zusammenführung der Stromaktivitäten. Die Bildung eines gemeinsamen größeren Unternehmens unter Wahrung der regionalen Stärken der einzelnen Partner soll die Wettbewerbsfähigkeit im liberalisierten Markt sicherstellen. Die STEG-Anteile des Bieters sollen gemeinsam mit den STEG-Anteilen der STEWEAG in der Energie Austria gebündelt werden.Der Angebotspreis basiert auf einer aktuellen Bewertung, die unter Beachtung des Fachgutachtens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt wurde. Es wurde von der KPMG Alpen-Treuhand-AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als Sachverständiger des Bieters und der Europatreuhand Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und  Steuerberatungsgesellschaft mbH. als Sachverständiger der Zielgesellschaft geprüft und stellt eine angemessene Gegenleistung für die Aktionäre der STEG dar.

Der Angebotspreis beträgt einheitlich 625 EUR je Stückaktie. Dieser Betrag liegt deutlich (rund 54,3 bis 56%) über den Durchschnittskursen der letzten sechs und zwölf Monate. Das Angebot ist schließlich für alle Aktionäre ident, womit der Grundsatz der Gleichbehandlung erfüllt ist.

Nach gewissenhafter Einschätzung des Angebotes ist festzuhalten, dass unserer Auffassung nach die von der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG mit dem Übernahmeangebot vom 14. Jänner 2000 angebotene Gegenleistung dem Interesse der Minderheitsaktionäre auf angemessene Art und Weise Rechnung trägt.

Die Interessen der Arbeitnehmer werden vom gegenständlichen Angebot nicht berührt, da nach Erklärung der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG bezüglich der zukünftigen Unternehmenspolitik zum jetzigen Zeitpunkt weder Maßnahmen vorbereitet noch Beschlüsse gefasst wurden, welche Auswirkungen auf den Beschäftigtenstand bzw. auf die Beschäftigungsbedingungen haben. Interessen der Gläubiger und sonstige öffentliche Interessen stehen dem Angebot, soweit ersichtlich, nicht entgegen.

Die Entscheidung, das freiwillige Übernahmeangebot der Österreichischen Elektizitätswirtschafts-AG anzunehmen oder abzulehnen, muss grundsätzlich jeder Aktionär selbst treffen. Trotzdem soll im folgenden eine wertneutrale Darstellung von entscheidungsrelevanten Aspekten in Bezug auf das Übernahmeangebot vorgenommen werden.

Durch die bereits begonnene Liberalisierung des Strommarktes sind höhere Risken für das Unternehmen gegeben, die sich auf die Ertragssituation auswirken können.

Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Angebotes besteht das Risiko der Beendigung der Notierung der STEG-Aktie an der Wiener Börse sowie eine eingeschränkte Liquidität der Aktie. Es sprechen deutliche Indizien dafür, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot entsprechende Annahme bei den Aktionären finden wird.

Graz, am 27, Jänner 2000

Der Vorstand 


3.) Bekanntgabe des Sachverständigen 

31. Jänner 2000

Bekanntgabe des Sachverständigen

Beurteilung durch den von der Steiermärkische Elektrizitäts-AG bestellten
Sachverständigen gemäß § 14 Abs. 2 ÜbG des Übernahmeangebotes der
Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG an die Aktionäre der
Steiermärkische Elektrizitäts-AG vom 17. Dezember 1999 sowie der Äußerung des
Vorstandes der Steiermärkische Elektrizitäts-AG vom 27. Jänner 2000.




Unsere Gesellschaft erstattet folgende Beurteilung des Übernahmeangebots der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG an die Aktionäre der Steiermärkische Elektrizitäts-AG sowie der Äußerung des Vorstandes der Steiermärkische Elektrizitäts-AG:

1. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat die Interessen aller Aktionäre sowie die Interessen der Arbeitnehmer, der Gläubiger und das öffentliche Interesse abgewogen. Die wertneutrale Darstellung von entscheidungsrelevanten Aspekten entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Übernahmegesetzes und stellt unter den gegenständlichen Umständen eine ausreichende Beurteilungsgrundlage dar.

2. Aufgrund der von uns durchgeführten Analyse gelangten wir zu dem abschließenden Urteil, dass der  von der Bietergesellschaft ermittelte Unternehmenswert eine angemessene Bewertung des  Unternehmens darstellt und der gebotene Übernahmepreis in Höhe von EUR 625,00 (ATS 8.600,19) je Aktie eine angemessene Gegenleistung für die Übernahme der sich im Streubesitz befindlichen Aktien der STEG ist.

3. Aufgrund der von uns vorgenommenen Prüfungshandlungen halten wir das Übernahmeangebot der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG an die Aktionäre der Steiermärkische Elektrizitäts-AG für angemessen.

4. Die Angebotsunterlagen sind vollständig iSd § 7 ÜbG und entsprechen auch den übrigen Vorschriften des Übernahmegesetzes.

5. Die Finanzierung des Übernahmepreises durch die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG wurde nachgewiesen.

Wien, am 28. Januar 2000 

EUROPA TREUHAND ERNST & YOUNG,
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND 
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT  MBH

Mag. Elfriede Baumann e. h.     ppa Mag. Erich Lehner e. h.
Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater                         Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater



4.) Bekanntgabe gemäß § 19 Abs. 2 ÜbG

30. März 2000

Österrreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
(Verbundgesellschaft)

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
  der 
Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft)
an die Aktionäre der
  Steiermärkische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (STEG),
  gemäß § 4 ff Übernahmegesetz 


Bekanntgabe des Ergebnisses 
der Annahme des Kaufangebotes
(§ 19 Abs. 2 ÜbG)

Die Annahmefrist des Kaufangebotes der Österreichische  Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) vom 17. Dezember 1999, veröffentlicht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 14./15. Jänner 2000, an die Aktionäre der Steiermärkische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (STEG) endete am 23. März 2000. Der Bieter hat im Rahmen dieses Übernahmeangebotes 3.116 STEG-Aktien (oder 0,6232% des Grundkapitals) erworben.

Der Bieter verfügt somit gemeinsam mit einem verbundenen Unternehmen über 70,52% der STEG-Aktien. Weitere 29,35% der STEG-Aktien befinden sich im Eigentum der Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft.

Wien, am 30. März 2000


  Österreichische 
Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft

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