Aktuelles
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Über uns

Seit 1.1.1999 gibt es auch in Österreich für börsenotierte Unternehmen im Übernahmegesetz 1998 (ÜbG) - entsprechend internationalen Vorbildern - Grundsätze und Regelungen für freiwillige und obligatorische Übernahmeangebote.
Die Übernahmekommission - eine unabhängige und weisungsfreie Kollegialbehörde der Republik Österreich mit richterlichem Einschlag - ist mit der Überwachung von Übernahmeangeboten betraut und für Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz zuständig.
Diese nichtamtliche Web-Site soll generelle Informationen zum Übernahmerecht und zu verwandten Themen als Serviceleistung bieten. Sie enthält rechtliche Grundlagen, Entscheidungen der Kommission, Angebote seit Inkrafttreten des ÜbG, Literaturhinweise sowie Angaben über Emittenten am österreichischen Kapitalmarkt.

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