Die Vollversammlung der Übernahmekommission gibt am 17. Mai 2006 gemäß § 28 Abs 7 letzter Satz ÜbG folgende allgemeine Stellungnahme ab:
"Die 1. Übernahmeverordnung vom 9. März 1999, verlautbart im Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG vom 11. März 1999, Veröffentlichung Nr. 115 und die 2. Übernahmeverordnung vom 21. Februar 2000, verlautbart im Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG vom 1. März 2000, Veröffentlichung Nr. 90, gehören nach Auffassung der Vollversammlung der Übernahmekommission mit Inkrafttreten des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006 (BGBl. I Nr. 75/2006) nicht mehr dem Rechtsbestand an."


