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Die Übernahmekommission

Zur Durchführung der Aufgaben nach ÜbG ist bei der Wiener Börse AG, aber unabhängig von dieser wie auch von der gesamten staatlichen Verwaltung, eine Übernahmekommission eingerichtet worden. Sie besteht aus zwölf nebenberuflichen Mitgliedern und einer Geschäftsstelle. Ihr obliegt (im wesentlichen) die Kontrolle des gesamten Angebotsvorganges und die Beurteilung der Frage, ob ein Pflichtangebot zu stellen ist.

  Geschäftsverteilung