ZielgesellschaftAustrian Airlines AG (FN 111000k)
ISINAT0000620158v
BieterÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH
Annahmefrist02.03.2009 bis 11.05.2009, 17:30
AngebotspreisEUR 4,49 je Stückaktie der Austrian Airlines AG cum Dividende 2008
Angebotsvolumen48.468.147 Stück Aktien der Austrian Airlines AG
Prämie55% (1M); -7,26% (3M); -3,87% (12M)v
Bedingungen

1. Erreichen der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle gemäß § 25a Abs 2 ÜbG von mehr als 50% der ständig stimmberechtigten Aktien der Austrian Airlines (unter Außerachtlassung der von der Zielgesellschaft selbst gehaltenen eigenen Aktien) wobei die von der ÖIAG zu erwerbenden Aktien bei Berechnung dieser Schwelle hinzugezählt werden. 

2. Nichtuntersagung des Vollzugs bzw. Genehmigung des Zusammenschlusses bis zum 31. Juli 2009 von den zuständigen Kartellbehörden (a) der Europäischen Union, (b) der Vereinigten Staaten von Amerika, (c) Kanada, (d) Türkei, (e) Israel, (f) Albanien, (g) Bosnien, (h) Serbien und (i) Ukraine. 

3. Genehmigung des von der ÖIAG zu leistenden Beitrages zur Sanierung der Zielgesellschaft in der Höhe von EUR 500 Millionen (Restrukturierungsbeihilfe) durch die Europäische Kommission sowie Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes zur Leistung der Restrukturierungsbeihilfe bis zum 31. Juli 2009. 

4. Der Bieter verfügt nach Ablauf der Annahmefrist über mindestens 75% der zu diesem Termin ständig stimmberechtigten Aktien der Austrian Airlines (unter Außerachtlassung der von der Zielgesellschaft selbst gehaltenen eigenen Aktien). 

5. Die Zielgesellschaft ist weder zahlungsunfähig noch wurde ein formales Verfahren zur Auflösung oder Liquidation der Zielgesellschaft, noch ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren über das Vermögen der Zielgesellschaft noch ein Reorganisationsverfahren über die Zielgesellschaft eingeleitet noch wurde die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt. 

ZahlstelleUniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien
Anteil des Bieters vor Veröffentlichung des Angebots0%
Änderung des Angebots am 31.7.2009Änderung der aufschiebenden Bedinungen 2.3.1 (ii) und (iii): Verlängerung der Endfrist von 31. Juli 2009 auf 31. August 2009