Zielgesellschaft

Austriacard Holdings AG

ISIN

AT0000A325L0

Bieter

Dai Nippon Printing Co., Ltd

Angebotsabsicht gem. § 5 ÜbG bekanntgemacht am

13. Mai 2026

Angebot anzuzeigen gem. § 10 ÜbG (vorbehaltlich eines Fristverlängerungsantrags gem. § 10 Abs 1 ÜbG) bis

27. Mai 2026

Angebot angezeigt gem. § 10 ÜbG am      

27. Mai 2026

Angebot zu veröffentlichen gem. § 11 ÜbG (vorbehaltlich eines Fristverkürzungsantrags gem. § 11 Abs 1 ÜbG)

Frühestens am 12. Juni 2026, spätestens am 17. Juni 2026

Angebot veröffentlichen gem. § 11 ÜbG am

12. Juni 2026

Annahmefrist

12. Juni 2026 bis einschließlich 21. August 2026, 17:00 Uhr Wiener Ortszeit / 18:00 Uhr Ortszeit Athen

Nachfrist

Die Nachfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe (Veröffentlichung) des Ergebnisses und dauert drei Monate, vorausgesetzt die aufschiebenden Bedingungen gemäß den
Punkten 4.1.1, 4.1.4 und 4.1.5 treten bis zum Ende der Annahmefrist ein. Unter der Annahme, dass das Ergebnis am 24. August 2026 veröffentlicht wird, beginnt die Nachfrist am 24. August 2026 und endet am 24. November 2026.

Angebotspreis

EUR 10 (Euro zehn) für jede Stammaktie ohne Nennbetrag (cum Dividende 2025 und jede weitere Dividende die von der Zielgesellschaft nach Ankündigung dieses Angebots beschlossen wird).

Angebotsvolumen

Erwerb sämtlicher 36.353.868 auf Inhaber lautenden Stückaktien, die zum Handel an der Euronext Athens (Main Market Segment) und Wiener Börse, Amtlicher Handel (Prime Market), zugelassen sind. 

Prämie

30% (1M); 36% (3M); 46% (6M); 58% (12M); 61% (24M)

Bedingungen

Das Angebot steht unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen:

(1) Erreichen der Mindestannahmeschwelle von mindestens 75 % (fünfundsiebzig Prozent) aller ausgegebenen 36.353.868 Stück AUSTRIACARD-Aktien (das entspricht mindestens 27.265.401 Stück Austriacard-Aktien) bis zum Ende der Annahmefrist (Punkt 4.1.1);

(2) Kartellrechtliche Nichtuntersagung bzw. Genehmigung des Zusammenschlusses in Österreich, Deutschland und der Türkei bis zum 31. März 2027 (Punkt 4.1.2);

(3) FDI-Freigabe in Österreich, Rumänien und Griechenland bis zum 31. März 2027 (Punkt 4.1.3);

(4) keine wesentlich nachteilige Änderung in Bezug auf AUSTRIACARD  (No Material Adverse Change) bis zum Ende der Annahmefrist (Punkt 4.1.4); und

(5) kein wesentlicher Compliance-Verstoß bis zum Ende der Annahmefrist (Punkt 4.1.5).

Die Bieterin behält sich ausdrücklich vor, auf die Erfüllung einzelner (auch von Teilen) aufschiebender Bedingungen soweit gesetzlich zulässig zu verzichten (Punkt 4.2).

Zahlstelle

Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien

Anteil des Bieters vor Veröffentlichung des Angebots

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